Offene Forderungen gegenüber säumigen Kunden sind für Shopbetreiber nicht nur ärgerlich, sondern schlimmstenfalls existenzbedrohend. Lesen Sie, wie Sie dafür sorgen können, dass Sie zukünftig auf keiner Rechnung mehr sitzen bleiben.
Shopbetreiber stecken in dem ewig gleichen Dilemma. Verkaufen sie nur gegen Vorkasse und andere händlerfreundliche Zahlungsarten, verzichten sie auf Umsatz. Kommen Sie aber ihren Kunden mit beliebten Zahlungsarten wie dem Rechnungskauf und der Lastschrift entgegen, steigt das Risiko eines Zahlungsausfalls drastisch, die Chance auf höhere Umsätze aber auch. Das Ziel muss es also sein, den Kunden so weit wie möglich entgegen zu kommen und dabei trotzdem so wenig wie möglich mit unbezahlten Rechnungen zu kämpfen zu haben. Viele Webseller setzen inzwischen während des Checkouts auf die Dienste von Payment-Spezialisten, die im Hintergrund den Kunden in Bezug auf dessen Zahlungsfähigkeit und –moral überprüfen. Anhand dieses Checks können jedem Kunden ein maßgeschneiderter Mix an Zahlungsarten angeboten werden. Vertrauenswürdige Kunden bekommen einen Rechnungsverkauf angeboten, Risikokunden hingegen können nur zwischen Vorkasse und anderen für den Webseller sicheren Zahlungsarten wählen.
Verkauf auf Rechnung – aber ohne Risiko
Ein für viele Webseller interessantes Geschäftsmodell bieten Finanzdienstleister an, die sich auf den Rechnungskauf im Internet spezialisiert haben. Die Produkte dieser Dienstleister können angeschlossene Webseller einfach in ihren Checkout integrieren. Will ein Kunde seinen Bestellvorgang abschließen, erhält er neben den üblichen Zahlungsarten dann zum Beispiel das Angebot „Kauf auf Rechnung mit Billpay“. Wählt er diese Option, wird dessen Bonität in Echtzeit überprüft und ermittelt, ob für den Kunden diese Zahlungsart angeboten werden kann. Ist dies der Fall, bezahlt er die Ware erst nach einer festgelegten Frist nach dem Erhalt der Ware. Dabei zahlt er den Betrag dann nicht direkt an den Händler, sondern an den Finanzdienstleister. Für den Kunden ist eine solche Lösung optimal, da ein Online-Kauf so keinerlei Risiko für ihn bedeutet. Auch der Webseller profitiert – und zwar doppelt! Zum einen kann er seinen Kunden den beliebten Rechnungskauf anbieten und profitiert so von einer deutlich niedrigeren Kaufabbruchrate und folglich höheren Umsätzen. Zum anderen erhält er das Geld für seine Lieferungen garantiert, denn das Zahlungsausfallrisiko tragen ausschließlich die Finanzdienstleister. Zusätzlich zu dieser Sicherheit entfällt für Webseller für solche Kunden auch das arbeits- und zeitaufwändige Mahnwesen komplett. Umsonst bekommt man solche Services natürlich nicht. In der Regel wird eine transaktionsbasierte Disagio fällig, die die Anbieter mit dem Shop individuell verhandeln. Als Richtwert kann man hier einen Wert zwischen 4 und 9 Prozent des Warenkorbwerts als Kostenfaktor einplanen.
Selber Forderungen eintreiben
Wer die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit seinen Kunden in Eigenregie betreiben will, muss sich natürlich die Frage stellen, wie man mit säumigen Kunden umgeht. Platzt eine Lastschrift, gibt es Rückbuchungen bei Kreditkartenzahlungen oder lassen Kunden das Zahlungsziel verstreichen, ist es zunächst üblich, eine Zahlungserinnerung mit einem neuen Zahlungsziel zu verschicken. Trifft dann immer noch keine Zahlung ein, ist es von Shop zu Shop unterschiedlich, in wie viele Mahnstufen man sein Mahnwesen unterteilt. Theoretisch könnten Sie sogar komplett auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen verzichten, wenn Sie schon in den Zahlungsbedingungen ein konkretes Zahlungsziel festlegen und darauf hinweisen, dass bei Nichteinhaltung sofort gerichtliche Schritte angewendet werden könnten. Dieser Schritt besteht aus einem gerichtlichen Mahnbescheid, den Sie auf der Seite www.online-mahnantrag.de erwirken können. Hierauf muss der Kunde reagieren. Legt er kein Widerspruch ein und leistet keine Zahlung, haben Sie damit die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Kommt es zum Widerspruch, müsste vor Gericht geklärt werden, ob Ihrerseits ein Zahlungsanspruch besteht.
Forderungsmanagement übergeben
Der Arbeits- und Zeitaufwand, den solch ein Mahnwesen und eine eventuelle Gerichtsverhandlung bedeuten, steht bei vielen Online-Shops in keinem Verhältnis dazu, um welche offenen Beträge es sich letztlich handelt. Aus diesem Grund übergeben viele Webseller spätestens nach der ersten Mahnung die Aufgabe des Geldeintreibens an spezialisierte Inkassodienstleister weiter. Diese arbeiten in der Regel auf Erfolgsbasis und für Sie somit ohne Risiko. Nur wenn der Kunde tatsächlich zahlt, wird eine Provision fällig. Eine Liste solcher Inkassoanbieter finden Sie auf der Seite des Bundesverbands: www.inkasso.de.
Forderungen verkaufen
Die Alternative zur Beauftragung von Inkassodienstleistern ist der komplette Verkauf von Forderungen. Hierbei treten Sie die komplette Forderung an einen Anbieter ab, der sich anschließend auf eigenes Risiko um die Eintreibung kümmert und riskiert, auf der Forderung sitzen zu bleiben. Sie hingegen bekommen Ihr Geld sofort und garantiert – allerdings mit hohen Abschlägen. Je nach Fall und Anbieter bekommen Sie auf diesem Weg nur 20 bis 30 Prozent der eigentlichen Forderungssumme ausgezahlt. Wer Forderungen verkaufen will, findet auf www.smart-collect.de ein Portal, auf dem Sie anschließend Kaufangebote bekommen. Das Angebot richtet sich jedoch hauptsächlich an Anbieter in der B2B-Branche.