In den letzten Wochen hatte eine Meldung von Akademie.de für reichlich Aufregung unter Verlagen und Bloggern gesorgt. Nach Ansicht eines Datenschutzexperten verstießen die unsichtbaren Pixel, mit denen die VG Wort die Zugriffszahlen jedes einzelnen Artikels teilnehmender Websites misst, gegen das Datenschutzrecht. Von der VG Wort gibt es jetzt Entwarnung.
Die Urheberrechtsvergütungen der VG Wort sind für viele Verlage und Autoren eine wichtige Einnahmequelle. Im Printbereich sowieso, aber auch im Internet. Wer selbst verfasste Artikel im Internet präsentiert, hat nämlich Anspruch auf eine VG Wort-Vergütung. Zumindest dann, wenn er Mitglied ist, die Artikel über das Meldesystem METIS einträgt und die Artikel eine Mindestzugriffszahl erreicht haben – im letzten Jahr lag diese bei 1.500 Aufrufen. Um diese Aufrufe zu zählen, müssen auf den Websites unsichtbare Zählpixel eingebaut werden, die jeden einzelnen Zugriff notieren und an die VG Wort weiterleiten. Unbemerkt vom Besucher der Website. Und auch ohne eine Möglichkeit für die Besucher, diese Speicherung des eigenen Seitenzugriffs zu unterbinden. Ein Datenschutzbeauftragter, der auf Akademie.de zitiert wurde, war deshalb der Meinung, dass die Nutzung dieser Zählpixel nicht datenschutzkonform möglich sei und hatte Verlagen geraten, die Pixel nicht mehr zu verwenden.
Bayerisches Landesamt gibt grünes Licht
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat nun bestätigt: Online-Verlage, die am METIS-System der VG WORT teilnehmen, müssen deswegen kein Opt-Out für Ihre Leser anbieten oder sich Sorgen um die Datenschutzkonformität machen. Die VG Wort hat ihr System auf eigene Veranlassung unverzüglich einer detaillierten Prüfung durch das für sie zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht unterzogen. Das Ergebnis: Die Behörde hat jetzt schriftlich bestätigt, dass das METIS-System so wie es derzeit eingesetzt wird, datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Das VG Wort-Verfahren stellt sicher, dass einzelne Nutzer oder deren Leseverhalten nicht ermittelbar sind, wenn die Anzahl der Textaufrufe gezählt wird, da alle erfassten Daten sofort sicher verschlüsselt werden. Damit erhebt die VG WORT mit den Zählpixeln keine personenbezogenen Daten.
Kein Schaden entstanden
Autoren und Verlage können nach Angaben der VG Wort die Zählpixel also bedenkenlos verwenden. „Großer Schaden für andere Online-Verlage und deren Autoren ist wohl nicht entstanden“, sagt Rainer Just, Kaufmännischer Geschäftsführer der VG Wort.