Entgegen der Behauptungen in einigen Print- und Online-Medien müssen Kunden auch nach dem neuen Widerrufsrecht, das ab dem 13. Juni 2014 gilt, nicht begründen, warum sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Wer als Shopbetreiber in den letzten Tagen die Online-Medien durchforstet hat, wird möglicherweise an mehreren Stellen auf folgende oder ähnliche Textstellen gestoßen sein: „Kunden müssen aufgrund des neuen Widerrufsrechts künftig ihren Widerruf schriftlich erklären und begründen. Deshalb werden die Online-Shops den Paketen entsprechende Formulare beilegen“. Die Verwirrung in den Foren der Online-Händler ist nach diesen Pressemeldungen groß, denn von dieser Vorgabe war zuvor noch nie die Rede gewesen. Kein Wunder, sie stimmt nämlich nicht.
Müssen Kunden in Zukunft ihren Widerruf begründen?
Kunden müssen weder jetzt, noch in Zukunft begründen, warum sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Diese Meldung ist also falsch.
Müssen Online-Händler den Paketen künftig Formulare beilegen, die Kunden bei einem Widerruf ausfüllen müssen?
Nein, auch das ist falsch. Bislang ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kunden in schriftlicher Form von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen müssen. Künftig gibt es keinerlei Formvorgabe mehr. Kunden können also auch telefonisch einen Kaufvertrag widerrufen. Es genügt jedoch nicht, die Ware einfach zurückzusenden. Das gilt in Zukunft, aber auch schon jetzt.
Was ändert sich ab dem 13. Juni 2014 konkret?
Ab diesem Datum gilt europaweit die neue, einheitliche EU-Verbraucherrichtlinie. Damit fällt unter anderem die 40 Euro Grenze weg. Händler können künftig ihren Kunden die Kosten für Rücksendungen auferlegen – egal, wie hoch der Wert der Ware ist. Zudem erlischt das Widerrufsrecht automatisch einen Monat nach Erhalt der Ware, wenn keine rechtmäßige Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Bislang gilt das Widerrufsrecht in solch einem Fall unbegrenzt. Außerdem neu: Shopbetreiber dürfen nicht mehr statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht anbieten.