Waren Sie zufrieden? Bewerten Sie bitte Ihren Einkauf! Kundenbewertungen zum Shop und den bestellten Produkten sind hilfreich, die Besteller an den eigenen Shop zu binden und neue vom eigenen Angebot zu überzeugen. Doch wer Kunden zu Bewertungen auffordert, muss sich an die rechtlichen Vorgaben halten.
Viele Online-Händler nutzen Kundenbewertungen als wichtigen Bestandteil des Marketing-Mix. Nicht nur, weil man mit vielen positiven Bewertungen skeptische, potenzielle Neukunden überzeugt, sondern vor allem durch den höheren Traffic und den „User generated Content“, der dabei hilft, bei Google-Suchergebnissen weiter nach oben zu klettern. Bleibt nur die Frage: Wie animiert man seine Kunden, den Shop nach einem Kauf zu bewerten? Am besten einfach per E-Mail, denken sich wohl viele. Dass das aber ein teurer Spaß werden kann, musste nun ein Reifenhändler erfahren, der von seinem Kunden nach solch einer Mail abgemahnt wurde, da er für solch eine Kontaktaufnahme kein Einverständnis gegeben habe. Damit habe der Kunde Recht, urteilte das Amtsgericht Hannover. Bei solchen Mails handele es sich um Werbung, weswegen ein Einverständnis des Kunden für die Zusendung zwingend erforderlich sei.