Fehlerhafte Angaben im Impressum zählen nach wie vor zu den häufigsten Gründen für berechtigte Abmahnungen. Dass davor auch große Unternehmen nicht gefeit sind, musste eine bekannte irische Billigfluglinie jetzt am eigenen Leib erfahren.
Die Airline war abgemahnt worden, weil sie unter dem Link „Kontakt“ keine E-Mail-Adresse angegeben hatte und entsprechende Angaben auch nicht unter einem Link „Impressum“ zu finden waren. Stattdessen fand der Nutzer lediglich Telefonnummern, Faxnummer und eine Postanschrift vor. Zudem wurde ein Kontaktformular angeboten. Dies seien genügend Möglichkeiten, um „unmittelbar sowie effizient in Kontakt zu treten“, argumentierte die Fluggesellschaft. Dem schloss sich das KG Berlin jedoch nicht an. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist keinem Fall entbehrlich – egal welche Alternativen angeboten würden. Online-Händler sollten sich also unbedingt an die Vorgaben zu den nötigen Angaben im Impressum halten. Im eigenen Shop sowie auf Marktplätzen, über die sie Waren vertreiben.