Zur nächsten Weltmeisterschaft besorgt man sich einen brandneuen Highend-Beamer, mit dem die Fußballspiele in Topqualität auf einer XXL-Leinwand betrachten kann. Dumm nur, dass man gerade keine 10.000 Euro übrig hat. Aber wieso kaufen, wenn man den Beamer doch einfach „leihen“ kann – und zwar völlig umsonst.
Einfach bei einem Onlineshop bestellen, zwei Wochen lang tolle Fußballabende genießen und das Gerät anschließend im Rahmen des Widerrufsrechts einfach zurückschicken! Rein rechtlich ist den Verbrauchern nichts vorzuwerfen, denn gesetzlich gesehen kann man das Widerrufsrecht gar nicht „missbrauchen“. Innerhalb der Frist kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten – aus welchen Griinden auch immer. Für Webseller sind solche geplanten „Nutzungs-Retouren“ ein großes Problem. Doch auch eines, das in nennenswertem Umfang auftritt? Die Antwort lautet „Ja“, wenn man den Ergebnissen des Forschungsprojekts www.retourenforschung.de der Universität Bamberg Glauben schenken darf. So schätzten die befragten Händler, dass durchschnittlich jede fünfte Retoure einen solchen missbräuchlichen Hintergrund hat.
Was kosten missbräuchliche Retouren?
Durch Retourenmissbrauch ergeben sich für den Händler zusätzliche finanzielle Belastungen. Durchschnittlich liegt der Wertverlust einer missbräuchlichen Retoure bei 20,43 Euro. Das ist fast das Dreifache einer normalen Rücksendung, die laut Studie mit 7,25 Euro angegeben wird. Die Prozesskosten erhöhen sich beim Retourenmissbrauch um etwa das Doppelte auf 14,02 Euro. Nach den Berechnungen der Forscher ergibt sich so ein volkswirtschaftlicher Gesamtschaden in Höhe von 1,62 Milliarden Euro. Übrigens: Besonders betroffen sind Händler aus den Sortimentsbereichen Consumer Electronics (25,7 Prozent), Spielwaren (25,3 Prozent] und Tierbedarf (24,6 Prozent).