Bei der Einrichtung von Ärzte-Webseiten und dem Einstellen von Inhalten lauern viele rechtliche Hürden. Um sich vor kostspieligen Abmahnungen zu schützen, empfiehlt es sich seine Seite juristisch checken zu lassen. Lesen Sie, wo Fallstricke lauern und worauf Sie unbedingt achten müssen.
Wer im Internet eine private Webseite erstellt und veröffentlicht, muss dabei einige rechtliche Grundregeln beachten, um nicht in die Fänge von fleißig abmahnenden Anwälten zu gelangen. Ist das Impressum von jeder Seite aus zu erreichen, ist es den Vorgaben entsprechend ausgestaltet? Und hat man bei Bildern und Texten das Urheberrecht beachtet? Noch komplizierter wird es, wenn eine Webseite gewerbliche Zwecke verfolgt. Hier müssen nicht nur Kontaktdaten, sondern auch Handelsregistereinträge veröffentlicht werden, eventuell sind auch Allgemeine Geschäftsbedingungen nötig, die, online gestellt werden müssen. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen: Ärzte-Webseiten bieten noch mehr juristische Fallstricke, die es zu umschiffen gilt.
Fast jeder vierte Arzt, der keine Praxis-Website besitzt, begründet dies mit zu vielen rechtlichen Unsicherheiten. Laut der Erhebung besitzt von den niedergelassenen Ärzten in Deutschland knapp die Hälfte (47,5 Prozent) keine Praxis-Website. Als häufigste Ursache hierfür nennen die Ärzte, keine Werbung nötig zu haben (52,5 Prozent). Zudem halten zu viele rechtliche Unsicherheiten beim Erstellen und Pflegen einer Praxis-Website 22,6 Prozent vom Auftritt im Internet ab.
Doch wie wahrscheinlich sind Abmahnungen bei Ärzte-Websites? Und wie sollten Ärzte im Fall der Fälle reagieren? 90 Prozent der Ärzte, die eine Praxis-Homepage besitzen, gaben an, noch nie eine Abmahnung wegen eines mutmaßlichen Rechtsverstoßes ihrer Website erhalten zu haben. 8,7 Prozent wurden einmal abgemahnt, 0,5 Prozent mehrfach. Sollte eine Abmahnung bereits eingegangen sein, empfiehlt es sich, nicht überstürzt zu handeln, meint Carola Sieling, Rechtsanwältin für IT-Recht: „Sollte ein Arzt eine Abmahnung erhalten, sollte er insbesondere die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen beachten und einen spezialisierten Rechtsanwalt zwecks Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung, der Kostentragungspflicht sowie zwecks Absprache der weiteren Vorgehensweise aufsuchen.“ Wer hingegen die Unterlassungserklärung unterschreibt und die geforderte Summe begleicht, schadet sich unter Umständen unnötig selbst. „Dies kann weitreichende Folgen haben und sogar zulässige Werbemethoden für die Zukunft verbieten“, erklärt die Rechtsanwältin.
Wie lässt sich die Rechtssicherheit einer Ärzte-Website prüfen?
Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, seine Website juristisch prüfen zu lassen. Möglich ist das entweder bei spezialisierten IT-Rechtskanzleien oder aber direkt über die Stiftung Gesundheit. Dort bietet man an, gesundheitsbezogene Websites zu prüfen und zu zertifizieren. Rund 550 Euro gibt man dort als Richtwert für die Prüfung einer Website mit bis zu 20 Unterseiten an. „Durch das aufwändige Verfahren mit dem detaillierten Prüfkatalog haben die Gutachter einigen Aufwand, den wir refinanzieren müssen“, erklärt Projektleiterin Cindy Forster von der Stiftung Gesundheit. „Aber: Wenn wir gelungene Websites auszeichnen, dient das neben den Betreibern genauso den Patienten.“ Die Fördergemeinschaft der Stiftung Gesundheit unterstützt die Zertifizierung mit Zuschüssen von bis zu 50 Prozent. Im besten Fall werden also nur 275 Euro für die Prüfung fällig!
Welche Kriterien werden beim Rechts-Check überprüft?
Bei dieser Zertifizierung durch die Stiftung Gesundheit prüfen Publizisten, Juristen und IT-Experten die jeweilige Webseite anhand eines Katalogs mit mehr als 100 Kriterien. Dabei werden nicht nur Rechtsfragen geprüft, sondern auch, ob die Texte redaktionell für die Zielgruppe geeignet sind. Auch technische Fragen werden überprüft – so beispielsweise, ob die Webseite barrierefrei gestaltet wurde und für Suchmaschinen optimiert ist. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Webseiten-Betreiber das Zertifizierungssiegel „Geprüfte Homepage“, das er auf der Webseite veröffentlichen darf. Das Siegel gilt für ein Jahr, anschließend erfolgt jedes Jahr eine verkürzte Nachprüfung. Die kompletten Testkriterien und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung Gesundheit.
Wie sollten Ärzte mit Kundenbewertungen umgehen?
Rechtliche Fragen rund um das Internet beschäftigen Ärzte nicht nur in Bezug auf die eigene Webseite, sondern auch zum Umgang mit Patientenbewertungen auf Ärzteportalen. Schließlich können negative Einträge Probleme bei der Akquisition neuer Patienten bewirken. Auf der Seite www.arzt-auskunft.de werden Einträge von Patienten redaktionell vom Betreiber geprüft und an die Praxis weitergeleitet – damit diese Stellung beziehen können. Auf vielen anderen Seiten hingegen werden Bewertungen sofort online gestellt. Entscheidend für Ärzte ist in beiden Fällen, wie man mit negativer Bewertung umgeht. Falscher Tatsachenhehauptungen müssen Sie genauso wie Beleidigungen nicht tolerieren, freie Meinungsäußerungen wie „Dieser Arzt ist extrem unfreundlich“ hingegen schon.