Banken sind bei der Kreditvergabe für Start-ups sehr restriktiv. Immer mehr Start-ups setzen deshalb auf Crowdfunding-Marktplätze wie Seedmatch oder Startnext, um dort Gelder von Kleinanlegern einzusammeln. Doch damit könnte bald Schluss sein.
Warum von einem viel leihen, wenn man auch von vielen jeweils einen kleinen Teil leihen kann? Anleger kann man schließlich einfacher überzeugen, jeweils 500 Euro zu investieren, als Banken, 1 Million Euro Startkapital zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund sind Crowd-Investing-Plattformen in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen. Dort stellen Unternehmen ihren Finanzierungsbedarf vor und verraten, wofür sie das Geld benötigen. Überzeugt das Konzept, stellen private und gewerbliche Anleger anschließend das Geld zur Verfügung und werden je nach Modell mit einem festen Zins oder Unternehmensbeteiligungen entschädigt.
Dieses Crowd-Investing ist vor allem auch deshalb so erfolgreich und beliebt, weil es unkompliziert ist. Doch damit könnte jetzt bald Schluss sein, wenn der aktuelle Gesetzentwurf des Bundeskabinetts in dieser Form verabschiedet werden sollte. Das zumindest befürchtet der Branchenverband Bitkom.
„Die Bundesregierung konterkariert mit dem Gesetz ihr Ziel, Start-ups künftig besser zu unterstützen. Das Kleinanlegerschutzgesetz schafft eine Vielzahl bürokratischer Hürden für Crowdinvesting und erschwert es Start-ups, neue Investoren zu gewinnen. Gleichzeitig nimmt es Anlegern die Chance, in Start-ups zu investieren“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Anlegerschutz erschwert Crowd-Investing erheblich
Doch wo genau liegt nach Meinung des Bitkom das Problem? Das neue Kleinanlegerschutzgesetz hat das Ziel, Kleinanleger bei Investitionen zu schützen. Einzelinvestoren sollen sich nur mit maximal 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten. Grundsätzlich sollen Start-ups vor Crowdinvesting-Runden künftig ein Informationsblatt erstellen und bei der Finanzaufsicht hinterlegen müssen. Geldgeber wären gezwungen, bereits ab einer Beteiligung von nur 250 Euro diese Information auf Papier auszudrucken, zu unterschreiben und dieses Formular dann per Post oder als Scan an das Start-up oder die Crowdinvesting-Plattform zurückzusenden. Ab einer Investitionsrunde von 1 Million Euro müssen die Unternehmen zudem ein Anlegerprospekt erstellen.
„Die Bundesregierung konterkariert mit dem Gesetz ihr Ziel, Start-ups künftig besser zu unterstützen. Das Kleinanlegerschutzgesetz schafft eine Vielzahl bürokratischer Hürden für Crowdinvesting und erschwert es Start-ups, neue Investoren zu gewinnen. Gleichzeitig nimmt es Anlegern die Chance, in Start-ups zu investieren“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Investoren in Start-ups sind sich ihres finanziellen Risikos bewusst und müssen nicht auf dieselbe Weise geschützt werden wie Sparer, die in klassische Geldanlagen mit einer gewissen Sicherheit investieren wollen.“
Eine Alternative zu diesen Crowd-Investitionen sind Crowd-Kredite, wie sie Start-ups über Plattformen wie Auxmoney von privaten Anlegern einsammeln können, vom geplanten neuen Anlegerschutz offenbar nicht betroffen.
Bildquelle: Uwe Wattenberg / pixelio.de