„Wechseln Sie jetzt schnell in eine günstigere KFZ-Versicherung. Am 30.11. ist Stichtag.“ So sagt es die Werbung. Doch stimmt das überhaupt? Was hat es wirklich mit dem 30. November auf sich? Können Sie auch im Dezember oder einem beliebigen anderen Monat wechseln? Hier gibt es die Antworten!
Wer im November den Fernseher anschaltet, wird von den Werbsepots der Vergleichsportale und Versicherungen förmlich erschlagen. „Jetzt wechseln und sparen!“ „Kommen Sie zu Deutschlands günstigster KFZ-Versicherung!“ So weiß auch der letzte Autofahrer, dass jetzt die Zeit gekommen ist, um die aktuellen Angebote der KFZ-Versicherer zu vergleichen. Am 30.11. ist schließlich Stichtag. Wer bis dahin nicht seinen Anbieter gewechselt hat, hat Pech gehabt! So suggeriert es zumindest die Werbung. Doch stimmt das überhaupt?
Warum der 30.11. als Stichtag gilt
Der 30.11. ist der klassische Stichtag beim Wechsel der KFZ-Versicherung. Bis dahin muss man seinen Anbieter gekündigt haben, um ab dem 1. Januar bei einem günstigeren Versicherer Kunde werden zu können. Stichtag ist der 30. November, weil KFZ-Versicherungen eine Laufzeit von einem Jahr haben und sich automatisch verlängern, wenn nicht ein Monat vor Ablauf gekündigt wurde. Klingt logisch, trifft aber für viele versicherten gar nicht zu.
Dass das Kalenderjahr mit der Vertragslaufzeit bei einer KFZ-Versicherung übereinstimmt, kann so sein, muss aber nicht. Schließlich dürften nur wenige im Januar eine KFZ-Versicherung abgeschlossen haben. Stattdessen verteilt sich dies über das gesamte Jahr. Folglich ist der 30.11. alles andere als ein Stichtag für den Wechsel – auch wenn die Werbung hier versucht, künstlich Druck aufzubauen.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Obwohl der 30.11. also nur ein scheinbarer Stichtag ist, kündigen viele Versicherten in diesem Monat ihren Vertrag. Das hat allerdings einen anderen Grund. Jedes Jahr im November informieren die Versicherungen nämlich ihre Kunden über Beitragsanpassungen – was in den meisten Fällen eine freundliche Formulierung für Beitragserhöhungen ist. Und bei solchen Beitragserhöhungen, auch wenn durch den steigenden Schadenfreiheitsrabatt gar nicht mehr bezahlt werden muss, haben Sie als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht.
KFZ-Versicherung: Wechseln ist jederzeit möglich
Bei einer Beitragserhöhung können Sie Ihre Versicherung kündigen. Und zwar innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Rechnung mit der Information zu den gestiegenen Beiträgen. Erhalten Sie dieses Schreiben am 10. Oktober müssten Sie folglich bis zum 10. November kündigen – und nicht erst zum 30. November.
Wer den 30.11. als vermeintlichen Stichtag verpasst hat, kann natürlich trotzdem jederzeit einen günstigeren Anbieter auswählen (hier geht es zum Versicherungsvergleich) und seinen alten Vertrag kündigen. Die Kündigung muss dann zum nächstmöglichen Termin ausgesprochen werden. Ab dann wechseln Sie zum günstigeren Anbieter. All das können Sie jederzeit online erledigen. Vom Januar bis zum Dezember. Ganz ohne den Druck, bis zum 30. November alles erledigt zu haben!