Nachzahlungen für PCs und Drucker. Urheberrechtsvergütungen für Tablet PCs und Smartphones. VG Wort Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigte können sich auf hohe Extrazahlungen freuen. Wie hoch diese ausfallen und wann ausgeschüttet wird, lesen Sie in diesem Artikel.
Aktuelle Updates finden Sie am Ende des Artikels!
Über 300.000 Journalisten, Schriftsteller und Blogger, die sich bei der VG Wort als Wahrnehmungsberechtigte registriert haben und ihre Texte melden, können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen – und zwar gleich aus mehreren Quellen.
1. Zum einen winken Nachzahlungen für Drucker und PCs, die zwischen den Jahren 2001 und 2007 verkauft worden sind – hier hatte der BGH einen Vergütungsanspruch in diesem Jahr in letzter Instanz festgestellt.
2. Zum anderen haben sich Hersteller und Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der Abgaben für PCs geeinigt, die zwischen 2011 und 2013 verkauft worden sind. Die entsprechenden Gelder dürften von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) schon an die VG Wort überwiesen worden sein.
3. Der Branchenverband Bitkom und die ZPÜ verhandeln über die Höhe der Urheberrechtsabgaben für Tablet-PCs.
4. Die ZPÜ hat auch für Smartphones eine Vergütungshöhe festgelegt. Die generelle Zulässigkeit von Abgaben wird von den Herstellern jedoch bezweifelt.
5. Gegen den Verteilungsplan der VG Wort läuft ein Klageverfahren. Der Kläger will ändern, dass von den Vergütungen an die Urheber automatisch ein prozentualer Anteil an die Verlage abgezogen wird.
Da von der VG Wort zum aktuellen Stand nur wenige bis gar keine Informationen veröffentlicht werden, hier nun einige aktuelle Informationen.
Drucker und PCs nach altem Recht
Hier hat der BGH einen Vergütungsanspruch für PCs und Drucker zwar bejaht, aber keine Vergütungshöhe festgelegt. Dies müssten die Vorinstanzen klären, falls keine gütliche Einigung zwischen den Klageparteien zustande kommt. Und genau darüber verhandeln derzeit die VG Wort und der Bitkom. Rechtsanwalt Dr. Verweyen hat in einem Beitrag auf KV Legal hierzu aktuelle Informationen veröffentlicht. Demnach hat das OLG München die Beteiligten aufgefordert, sich bis zum 15. Januar 2015 gütlich zu einigen. Sollte die Vergütungshöhe gerichtlich geklärt werden müssen, so das Gericht weiter, könne dies sich bis zum Jahr 2023 hinziehen!
Man könnte meinen, dass den Herstellern solch eine weitere Verzögerung in die Karten spielen würde. Das ist aber nicht der Fall. Tatsächlich sorgt die unklare Rechtssituation nämlich dafür, dass die Unternehmen hohe Rückstellungen bilden mussten, die die Planungen erschweren. Es ist also durchaus möglich, dass sich die beiden Parteien in diesem Zeitfenstern einigen.
Sollte das der Fall sein, wäre eine Nachausschüttung noch im Jahr 2015 durchaus denkbar.
Drucker und PCs zwischen 2011 und 2013
Hier haben sich die ZPÜ und der Bitkom im Februar 2014 auf ein Vergütungsmodell geeinigt. Bis zum 30. Juni 2014 mussten die Hersteller die Abgaben für die verkauften Geräte in diesem Zeitraum nachzahlen. Das eingesammelte Geld wurde daraufhin an die Verwertungsgesellschaften verteilt. Die VG Bild-Kunst hat schon im September (!) den Zahlungseingang bestätigt und seine Mitglieder über die Modalitäten der Nachausschüttung informiert. Teilweise wurden die Nachzahlungen bereits durchgeführt. Von der VG Wort gab es zu diesem Thema bislang keinerlei Informationen – auch auf direkte Nachfrage nicht.
Denkbar ist, dass die VG Wort auf Zeit spielt und die Klage gegen den Verteilungsschlüssel (siehe Punkt 5) abwarten will. Ansonsten ist es nicht nachvollziehbar, warum bislang keine Nachausschüttung vorgenommen oder zumindest angekündigt wurde!
Geräteabgaben für Tablet-PCs
Die ZPÜ verhandelt schon seit mehreren Jahren mit den Herstellern über die Höhe der Urheberrechtsabgabe für Tablet-PCs. Bislang hat es noch keine Einigung und folglich auch keine Zahlung gegeben. Von den Verhandlungsparteien werden keine Informationen zum aktuellen Stand veröffentlicht. Möglich, dass die Vergütungshöhe gerichtlich geklärt werden muss. Hier sind hohe Nachzahlungen möglich, denn seit 2010 steigt der Absatz der Tablet-PCs stetig.
Geräteabgaben für Smartphones
Anders als bei Tablet PCs weigern sich die Hersteller bei Smartphones grundsätzlich, eine Urheberabgabe zu zahlen. Hier wird es also definitiv zu einem Klageverfahren kommen, das sich über alle Instanzen und mehrere Jahre hinziehen wird.
Klage gegen den Verteilungsplan
Am 18. Dezember 2014 findet vor dem BGH die mündliche Verhandlung vor dem BGH statt, bei dem es um die Beteiligung von Verlegern an den Ausschüttungen geht. Sollte der Kläger Martin Vogel, wie in bisher allen Instanzen, recht bekommen, droht der VG Wort ein Erdbeben. Sie müsste nicht nur ihren Verteilungsplan ändern, sondern auch eine Lösung finden, wie Urheber, denen in der Vergangenheit Verlegeranteile abgezogen worden sind, entschädigt werden könnten. Die VG Wort hat bereits angekündigt, im Fall einer juristischen Niederlage Entschädigungen aus künftigen Einnahmen vorzunehmen. Wie genau das funktionieren soll, ist aber nicht bekannt. Derzeit eine Prognose über die weitere Entwicklung abzugeben, ist kaum möglich!
Update vom 19.12. 2014: Der BGH hat das Klageverfahren gegen den Verteilungsplan ausgesetzt. Das Gericht will zunächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem ähnlichen Fall aus Belgien abwarten. Wann der BGH das Verfahren fortsetzen wird, ist offen.
Update vom 17.03.2015: Die VG Wort hat in ihrem aktuellen Newsletter darüber informiert, dass der Verwaltungsrat am 20. März 2015 in München tagen wird. Dabei soll vor allem die Frage geklärt werden, ob vor dem Hintergrund der Klage gegen den Verteilungsplan die Hauptausschüttung 2015 wie geplant durchgeführt werden soll. Ob dabei auch die Frage geklärt wird, wann die Nachzahlungen für die PC-Vergütungen an die Urheber ausgeschüttet wird, erwähnt die VG Wort nicht. Nur zur Erinnerung: Die VG Bild-Kunst hat ihre Mitglieder bereits im September 2014 über die Modalitäten der Nachausschüttung informiert – und diese auch längst durchgeführt …
Update vom 30.03.2015: Der Verwaltungsrat hat am 20. März beschlossen, dass wie in den Vorjahren das Geld an die Autoren zu den regulären Terminen unter Vorbehalt ausgezahlt wird. Verlage hingegen müssen sich bis zur EUGH-Entscheidung (Klage gegen den Verteilungsplan) gedulden. Zu den ausstehenden Nachausschüttungen gibt es nach wie vor keine Informationen.
Update vom 22.05.2015: Die VG Wort hat in ihren Geschäftsbericht zum Jahr 2014 einige Informationen „eingestreut“. Demnach wird derzeit mit dem Branchenverband BITKOM über die Höhe der Vergütungszahlen für PCs und Drucker, die zwischen 2001 und 2007 verkauft wurden, verhandelt. Sollte es im Jahr 2015 zu keiner Einigung kommen, wird die Vergütungshöhe gerichtlich geklärt werden müssen. Die Nachzahlungen für PCs, die zwischen 2011 und 2013 verkauft wurden, werden im Geschäftsbericht als Einnahmen verbucht. Es ist davon auszugehen, dass die Beträge im Rahmen der Hauptausschüttung (Ende Juni) an die Urheber ausgezahlt werden.
Update vom 24.07.2015: VG Wort einigt sich mit BITKOM bei Druckerabgaben.
Update vom 27.10.2015: Der EUGH wird am 12. November sein Urteil verkünden. Anschließend dürfte das Klageverfahren gegen den Verteilungsplan vor dem BGH fortgesetzt werden.
Update vom 12.11.2015: Der EUGH hat die Beteiligung von Verlegern an Urheberrechtsabgaben gekippt. Damit sind auch in Deutschland die Chancen für Urheber groß, dass ihnen hohe Nachzahlungen der Verwertungsgesellschaften zustehen. Der BGH wird das Klageverfahren gegen die VG Wort jetzt wieder aufnehmen. Neuer Verhandlungstermin ist der 10. März 2016.
Update vom 02.12.2015: Die ZPÜ hat sich mit dem Branchenverband Bitkom über die Abgabenhöhe für Smartphones (bis 6,25 Euro) und Tablet-PCs (bis 8,75 Euro) geeinigt. Die Regelung gilt rückwirkend für Smartphones ab dem Jahr 2008 und für Tablet-PCs ab 2012. Nach Bitkom-Schätzungen fließen den Verwertungsgesellschaften somit zusätzlich 170 Millionen Euro pro Jahr zu. Urheber dürfen sich auf hohe Nachzahlungen freuen!
Update vom 10.03.2016: Der BGH wird das Urteil zur Verlegerbeteiligung an den Urheberrechtsabgaben am 21. April 2016 verkünden.
Update vom 17.06..2016: VG Wort einigt sich mit BITKOM auf Abgabenhöhe für PCs, die zwischen 2001 und 2007 verkauft wurden.
Update vom 21.04.2016: Der BGH kippt die Verlegerbeteiligung. Die VG Wort darf Urheberrechtsabgaben ausschließlich an Autoren ausschütten! Hier gibt’s ausführliche Infos.
Update vom 06.06.2016: Die VG Wort hat auf der Wahrnehmungsberechtigten-Versammlung am 3. Juni bekannt gegeben, dass im Herbst entschieden wird, wann und wie es Nachzahlungen für Autoren geben wird. Die Nachzahlungen werden fällig, weil laut BGH-Urteil den Urhebern alleine die Einnahmen aus der Gerätevergütung zusteht. Die Hauptausschüttung sowie Nachzahlungen für Drucker nach altem Recht an Autoren finden Ende Juni nach bislang geltendem Verteilungsplan statt. Die Auszahlungen werden als Abschlagszahlungen deklariert.
Update vom 12.09.2016: Bei der Mitgliederversammlung am 10.09. sollte über einen Fahrplan für die Rückzahlungen der Verlage und die Auszahlung der Beträge an die Urheber entschieden werden. Da kein Antrag die nötige Mehrheit erzielen konnte, liegen die Auszahlungen momentan auf Eis. Am 26. November findet die nächste außerordentliche Mitgliederversammlung statt.
Update vom 30.09.2016: Am 11. Oktober wird der Verwaltungsrat der VG Wort über das weitere Vorgehen beraten. Übrigens: Am heutigen Tage verschickt die VG Bild-Kunst, die vom „Vogel-Urteil“ ebenfalls betroffen ist, die Rückzahlungsbescheide an die Verlage.
Update vom 11.10.2016: Der Verwaltungsrat der VG Wort hat beschlossen, dass unverzüglich Rückzahlungsbescheide an die Verlage verschickt werden. In diesen werden sie aufgefordert, die Einnahmen aus Vergütungsansprüchen, die sie seit dem Jahr 2012 unrechtmäßig erhalten haben, bis spätestens zum 30. November zurückzuzahlen. Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum Verwaltungsratsbeschluss.
Update vom 28.11.2016: Am 26. November hat die Mitgliederversammlung der VG Wort einen Fahrplan für die Rückzahlungen der Verlage verabschiedet. Autoren können in anonymiserter Form auf Nachzahlungen verzichten und so ihren Verlag unterstützen. Ein Korrekturentwurf für den zukünftigen Verteilungsplan fand nicht die nötige Mehrheit. Erfreulich für Urheber: Noch in diesem Jahr werden, so die Ankündigung des VG-Wort-Vorstands, Nachzahlungen ausgeschüttet. Dabei handelt es sich um den Verlegeranteil, der von der VG Wort in den vergangenen Jahren zurückgehalten wurde. Ausgezahlt werden die Nachzahlungen an die Autoren bis spätestens zum 31.12.2017. Die ursprüngliche Information hat sich leider als Falschmeldung entpuppt.
Update vom 27.04.2017: VG Wort vermeldet drittbestes Geschäftsjahr ihrer Geschichte
Update vom 23.05.2017: Mitgliederversammlung beschließt neuen Verteilungplan – (bis zu) 100 Prozent gehen ab jetzt an die Urheber.
Update vom 11.12.2017: Die VG Wort nutzt die Einnahmen aus der Gerätevergütung für Smartphones und Tablets als Sicherheit für die kommende Nachausschüttung des Verlegeranteils.
Update vom 05.05.2018: Verfassungsbeschwerde gegen Ausschüttungspraxis der VG Wort abgelehnt
Update vom 04.12.2018: VG Wort terminiert Nachausschüttungen
Bildquelle: I-vista / pixelio.de