Am 30. Juni findet die Hauptausschüttung der VG Wort statt. Schon jetzt können Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigte nachschauen, wie viel Geld sie bekommen.
Ende Juni, Anfang Juli ist für Journalisten und Autoren traditionell Zeit, das „inoffizielle Urlaubsgeld“ entgegenzunehmen! Dann nämlich schütten die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) in ihrer Hauptausschüttung die im Vorjahr eingesammelten Tantiemen auf.
Inzwischen bekommen die Empfänger nicht mehr wie früher üblich Verrechnungsschecks, sondern den Betrag direkt auf das Girokonto überwiesen. Begleitend kommt per Post eine „Ausschüttungsauskunft“, in der exakt aufgeschlüsselt wird, aus welchen Faktoren sich der Überweisungsbetrag zusammengesetzt. So bekommen beispielsweise wissenschaftliche Autoren für jeden einzelnen Fachbeitrag, den sie in einer Zeitschrift veröffentlicht haben, eine Information über die Ausschüttungshöhe.
Informationen über den Ausschüttungsbetrag abrufen
Wer sich nicht überraschen lassen will, wie hoch das Urlaubsgeld in diesem Jahr ausfällt, kann seine persönliche Ausschüttungsauskunft schon jetzt abrufen. Ab sofort ist diese nämlich im digitalen Meldesystem TOM (https://tom.vgwort.de) hinterlegt. Sie müssen sich lediglich mit Ihren Benutzerdaten einloggen und anschließend im Menü auf „Dokumente“ und anschließend „Ausschüttungsbriefe“ klicken. Dort finden Sie die aktuellen Informationen unter dem Dokument mit dem Erstellungsdatum „30.06.2015“.
Sollten Sie darauf gehofft haben, dass im Rahmen der diesjährigen Hauptausschüttung auch offene Nachzahlungen für die Vorjahre vorgenommen werden würden, wird Sie die VG Wort enttäuschen. Es finden sich weder Informationen zu den im Vorjahr von der ZPÜ eingegangen Nachzahlungen von den PCs, noch zu den in den letzten Jahren aufgelaufenen Urheberabgaben für Drucker. Diese waren in den Vorjahren aufgrund der unsicheren Rechtslage von der Verwertungsgesellschaft zurückgehalten und nicht ausbezahlt worden. Laut dem aktuellen Geschäftsbericht sind die Einnahmen aus diesem Bereich aber inzwischen freigegeben.
Auszahlung unter Rückforderungs-Vorbehalt
Die Ausschüttungsauskunft, die Sie abrufen können, beschränkt sich also ausschließlich auf die regulären Tantiemen, die Ihnen für im Vorjahr veröffentlichte Werke zustehen. Ob und wann Nachausschüttungen für die Vorjahre vorgenommen werden, verrät die VG Wort, die grundsätzlich nicht gerade für ihre transparente Informationspolitik bekannt ist, nicht.
Wie bereits in den Vorjahren werden die Auszahlungen an Urheber unter Vorbehalt geleistet. Die VG Wort befindet sich aktuell in einem Rechtsstreit mit dem wissenschaftlichen Autoren und Urheberrechtsexperten Martin Vogel, der moniert, dass die Verwertungsgesellschaft rechtswidrig Verlage an den ihm zustehenden Tantiemen beteiligen würde. Je nach Ausgang des Rechtsstreits könnte es auch dazu kommen, dass Autoren Gelder zurückzahlen müssen – das dürfte jedoch – wenn überhaupt – nur wenige Einzelfälle betreffen.