Auf Journalisten und Blogger wartet in naher Zukunft ein warmer Geldregen. Der Branchenverband BITKOM und die VG Wort haben sich außergerichtlich über die Höhe der Geräteabgaben bei Druckern geeinigt, die zwischen 2001 und 2007 verkauft wurden. Das teilte der BITKOM am 24. Juli 2015 mit. Die Gesamtsumme beläuft sich auf bis zu 200 Mio. Euro.
Beitrag vom 24.07.15
Bis zu 14 Euro pro Drucker nachträgliche Abgabe
Der Digitalverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich nach einem langjährigen Streit über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Drucker auf einen Vergleich geeinigt. Die Regelung betrifft rückwirkend die Jahre von 2001 bis 2007. Je nach Leistungsfähigkeit der Drucker werden Abgaben in Höhe von 4 Euro bis 14 Euro pro Gerät gezahlt. In der Summe überweisen die Hersteller und Importeure von Druckern bis zu 200 Millionen Euro an die VG WORT und die VG Bild-Kunst, die das Geld nach Abzug ihrer Verwaltungskosten an die Urheber ausschütten. Mit den Geräteabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden. „Wir bringen damit einen langjährigen Rechtsstreit zu einem für beide Seiten akzeptablen Ende“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die VG Wort hatte für den Zeitraum bis 2007 ursprünglich bis zu 300 Euro pro Drucker gefordert. Seit dem Jahr 2008 gilt ein neues Gesetz, das Abgaben von 5 Euro bis 12,50 Euro pro Gerät vorsieht. Diese Abgaben sind heute in den Verkaufspreisen berücksichtigt.
Offenbar keine Einigung haben BITKOM und VG Wort bezüglich der Abgabenhöhe für PCs erzielt, die zwischen 2001 und 2007 verkauft wurden. Auch auf PCs müssen nach „altem Recht“ Abgaben bezahlt werden. Zu der Frage, ob diesbezüglich weitere Verhandlungen geführt werden, oder die Abgabenhöhe gerichtlich geklärt werden muss, äußerte sich der BITKOM nicht.