Dank des Internets lassen sich aktuelle Gesetzestexte des BGB oder des HGB problemlos recherchieren. Hilfe bei Rechtsfragen bieten diese Texte jedoch meist nur bedingt, denn viel wichtiger als die reinen Gesetzestexte sind oftmals entsprechende Auslegungen und Interpretationen. Lesen Sie, welche Quellen Sie bei Ihren Recherchen unterstützen können.
Nicht nur Jura-Studenten nutzen das Internet regelmäßig, um sich über den genauen Wortlaut von Gesetzestexten zu informieren. Das Bürgerliche Gesetzbuch etwa müssen sich Interessierte längst nicht mehr in der Bibliothek ausleihen – das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz veröffentlicht sämtliche Gesetze und Verordnungen auf der Website Gesetze im Internet.
Alternative zum Online-Angebot des Justizministeriums
Wer sich die Website einmal genauer anschaut, wird schnell feststellen, dass außer den entsprechenden Paragraphen keine weiterführenden Informationen zu finden sind. Die Website bietet also lediglich die Gesetzestexte im Wortlaut – was vielfach für eine Online-Recherche ausreichend ist, aber eben nicht immer!
Eine interessante Alternative zum Online-Portal des Ministeriums stellt die Website BGB – Bürgerliches Gesetzbuch dar. Auch hier finden Sie jeden einzelnen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches im Wortlaut. Zusätzlich werden aber auch noch thematisch passende Verweise aufgeführt. Konkret handel es sich dabei um PDF-Dokumente und Websites, dies sich mit dem entsprechenden Paragraphen inhaltlich beschäftigen.
Zugang zu öffentlich zugänglichen Quellen
Eine neuartige Informationsquelle stellt die Website zwar nicht da, denn alle weiterführenden Links lassen sich auch mit einer Google-Recherche selbst zusammentragen, doch nützlich ist das Online-Portal dennoch. Mit ihm lässt sich nämlich Zeit sparen, wenn Studenten und Interessierte nicht nur die reinen Gesetzestexte zu Themen wie zum Beispiel dem Vereinsrecht suchen, sondern auch wissen möchten, wie die entsprechenden Passagen in der Rechtsprechung ausgelegt werden – und was das für Auswirkungen auf konkrete Fälle hat.
Dementsprechend ist das Online-Portal „BGB – Bürgerliches Gesetzbuch“ also ohne Frage ein sehr nützliches Recherche-Werkzeug – auch wenn das Layout und die Navigation doch noch recht spartanisch wirken.
Wer nicht nach Paragraphen und weiterführenden Informationen zum BGB sucht, sondern zum Handelsgesetzbuch, findet auf der Website HGB – Handelsgesetzbuch übrigens ein entsprechendes Gegenstück.
Fazit
„BGB – Bürgerliches Gesetzbuch“ und „HGB – Handelsgesetzbuch“ sind nützliche Anlaufstellen für alle, die sich über den Wortlaut von Gesetzestexten informieren wollen und gegebenenfalls auch weiterführende Erläuterungen gebrauchen können. Damit bieten die Websites mehr Komfort als die offizielle Online-Anlaufstelle des Justizministeriums!