Autoren, Journalisten und Übersetzer dürfen sich auf ein nettes Weihnachtsgeschenk freuen: Die VG Wort zahlt laut einem Newsletter der Freischreiber einen Teil des Verlegeranteils noch in diesem Jahr an sie aus.
Die VG Wort, die Gema des Print-Bereichs, sammelt seit ihrer Gründung Urheberrechtsabgaben von Geräteherstellern und Hochschulen ein und verteilt diese Einnahmen an Urheber und Verlage. Mit diesen Abgaben werden Einnahmeverluste vergolten, die dadurch entstehen, dass in Deutschland jeder das Recht hat, Zeitungsausschnitte oder Buchseiten für private Zwecke zu kopieren.
Seit dem BGH-Urteil aus dem April dieses Jahres steht jedoch fest: Die Urheberabgaben stehen nur den Urhebern zu – nicht aber den Verlagen. Diese dürfen nach aktuellem Rechtsstand an den Einnahmen nur beteiligt werden, wenn die Urheber ihnen ihre Rechte abtreten. Und zwar nachträglich. Werden Abtretungen direkt in den Autorenverträgen vor der Veröffentlichung vereinbart, sind diese nichtig.
Autoren können Ansprüche an ihre Verlage abtreten
Seit 2012, als sich die Anzeichen mehrten, dass die Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaft gegen geltendes Recht verstoßen könnte, zahlte die VG Wort Urheberrechtsabgaben an Verlage nur noch unter Vorbehalt aus und wies auf mögliche Rückzahlungsforderungen hin. Die Hauptausschüttungen 2015 und 2016 fanden dann schon ohne Verlegerbeteiligung statt. Deren Anteil wurde jedoch nicht an die Urheber ausgezahlt, sondern von der VG Wort zurückgestellt.
Bei der Mitgliederversammlung am 26. November sollte nun beschlossen werden, wie die Rückabwicklung der Ausschüttungen seit 2012 vorgenommen werden soll. Das Ergebnis: Die Verlage müssen das zu Unrecht erhaltene Geld zurückzahlen, können jedoch diese Rückzahlungen mindern, wenn ihre Autoren ihre Ansprüche an sie abtreten.
Damit die Verlage keinen Druck auf die Urheber ausüben können, erfolgen Abtretungen anonym über die VG Wort. In den kommenden Wochen werden also sehr wahrscheinlich viele Autoren Post von ihren Verlagen erhalten!
Wann bekommen die Autoren den Verlegeranteil ausgezahlt?
Doch die drängendste Frage für viele der knapp 180.000 Wahrnehmungsberechtigen ist eine andere: Wann wird das Geld endlich ausgezahlt? Als letztmöglicher Termin hierfür ist der 31. Dezember 2017 im Beschluss der Mitgliederversammlung festgehalten worden.
Tatsächlich ausgezahlt wird das Geld aber aller Voraussicht nach deutlich früher. So sollen die Nachzahlungen gemeinsam mit der Hauptausschüttung 2017, also Ende Juni, Anfang Juli, erfolgen. Bis dahin, so der Plan, dürfte geklärt sein, wie viele Verlage von Stundungsmöglichkeiten Gebrauch machen oder ihre Forderungen durch Abtretungserklärungen reduzieren können.
Werden Nachzahlungen noch in diesem Jahr durchgeführt?
Etwas untergegangen in der allgemeinen Berichterstattung über die Mitgliederversammlung ist jedoch eine Aussage, die im Newsletter der Freischreiber fast beiläufig erwähnt wurde: „Noch in diesem Jahr dürfte das Geld bei ihnen [den Autorinnen und Autoren] eintreffen.“
Auf Nachfrage bestätigte der Verband der Freien Journalisten, dass laut Aussage des VG Wort-Vorstands, noch in diesem Jahr, also bis Ende 2016, Nachzahlungen von der Verwertungsgesellschaft an die Urheber durchgeführt werden sollen. Dabei handelt es sich um die Rückstellungen, die die VG Wort aus den einbehaltenen Verlegergeldern in den letzten Jahren gebildet hat. In der Summe dürfte dies die kolportierten 100 Mio. Euro, die die Verlage in den nächsten Monaten zurückzahlen müssen, deutlich übersteigen. So war vor allem das Jahr 2015 (Hauptausschüttung 2016) für die VG Wort aufgrund von Nachzahlungen der Druckerhersteller sehr erfolgreich.
VG Wort Verwaltungsrat dementiert
Kommt also ein unverhoffter fetter Weihnachtsscheck auf die Urheber in den nächsten Wochen zu? Ulf Froitzheim, Verwaltungsratsmitglied bei der VG Wort, twitterte hierzu:
Canard du jour: @Freischreiber-Newsletter verhieß #vgwort-Autoren voreilig: „Noch in diesem Jahr dürfte das Geld bei ihnen eintreffen.“
— Ulf J. Froitzheim (@UJF_tweet) 28. November 2016
Also doch kein Geld für die Urheber noch im Jahr 2016? Was stimmt denn nun? Aus Sicht der Urheber hat leider Ulf Froitzheim mit seiner Bemerkung recht, dass es sich beim entsprechenden Passus im Freischreiber-Newsletter um eine Ente handelt. In der Online-Version des Newsletters auf der Freischreiber-Website ist der Fehler inzwischen kommentarlos korrigiert worden.
Für alle Urheber bedeutet das: Leider doch kein fettes Weihnachtsgeld 2016. Dafür aber ein (hoffentlich) ordentliches Urlaubsgeld 2017! Ausgezahlt werden die bis zu 200 Mio. Euro Nachzahlung bei der Hauptausschüttung 2017.