Am 20. Mai 2017 findet die Mitgliederversammlung der VG Wort statt. Dabei werden richtungsweisende Entscheidungen getroffen, die direkte Auswirkungen auf künftige Ausschüttungen haben werden. Urheber können diese Entscheidungen beeinflussen – indem sie so schnell wie möglich Mitglieder der VG Wort werden!
Groß war die Aufregung im letzten Jahr, als der BGH höchstinstanzlich entschied, dass Urheberrechtsabgaben nicht den Verlagen, sondern ausschließlich den Urhebern zustünden. Also Bloggern, Journalisten und Autoren. Die Verlegerbeteiligung war Geschichte!
Bis dato hatte die VG Wort die Einnahmen, die unter anderem aus Gerätevergütungen stammen, die pro verkauftem Drucker, PC und Multifunktionsgerät fällig werden, anteilig an Verleger und Urheber ausgeschüttet. Im wissenschaftlichen Bereich zu gleichen Teilen, in der Belletristik mit 70 zu 30 Prozent aus Sicht der Urheber.
BGH kippt den Verteilungsplan der VG Wort
Mit dem Gerichtsurteil wurde dieser Verteilungsplan hinfällig. Und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern rückwirkend bis zum Jahr 2012. Die VG Wort muss deshalb Ausschüttungen, die an die Verlage ausgezahlt wurden, zurückfordern. Über das Prozedere wurde auf der letzten Mitgliederversammlung mit harten Bandagen gestritten.
Geeinigt hat man sich letztendlich auf eine Rückzahlung, die die Verlage reduzieren können, indem sie Autoren überzeugen anonym Abtretungserklärungen an die VG Wort zu senden. Diese Erklärungen nahm die VG Wort bis zum 28. Februar 2017 entgegen. Möglich war diese Regelung durch einen entsprechenden Passus im BGH-Urteil geworden, in dem aufgeführt wurde, dass Urheber nur nachträglich Rechte an ihren Verlag abtreten könnten.
Auf die Wahrnehmungsberechtigten der VG Wort kommt im Sommer eine Rekordausschüttung zu. Bei der Ende Juni, Anfang Juli stattfindenden Hauptausschüttung werden nämlich nicht nur die Gelder aus den regulären Einnahmen im Jahr 2016 ausgezahlt, sondern auch die Nachausschüttungen der zurückgestellten und zurückgezahlten Verlegeranteile. Zusätzlich stehen auch noch hohe Nachzahlungen für PCs, die zwischen 2001 und 2007 verkauft wurden, auf der Auszahlungsagenda.
Verleger kämpfen um die Beteiligung an Urheberabgaben
Stehen den Urhebern also rosige Zeiten bevor? Wahrscheinich nur kurzfristig! In Windeseile und auf Intervention des Börsenvereins hat die deutsche Politik nämlich an einem Gesetz gebastelt, das die Verlegerbeteiligung wieder erlauben soll.
Doch das Problem aus Sicht der Verleger ist: Um wirklich wieder von Ausschüttungen in nennenswerter Höhe profitieren zu können, muss auch das EU-Recht angepasst werden. Und genau das wird derzeit in Brüsseler Hinterzimmern ausgeklüngelt.
Doch was bedeutet das konkret für die Urheber? Das derzeit völlig offen ist, wie ein zukünftiger Verteilungsplan der VG Wort aussehen kann und wird. Beschlossen werden soll dieser Plan auf der Mitgliederversammlung, die am 20. Mai in München stattfinden wird. Dabei hat die VG Wort die Hoffnung, dass bis dahin rechtliche Klarheit herrschen wird.
In welche Richtung steuert die VG Wort?
Momentan sind bei Urhebern und Verlagen unterschiedliche Strömungen zu beobachten, wie sie sich die Zukunft der VG Wort und die Verteilung der Urheberrechtsabgaben vorstellen.
So drängen die „Hardliner“ unter den Urhebern darauf, die Verlage auch weiterhin von Ausschüttungen komplett auszuschließen. Sollten diese Gelder bekommen wollen, müssten sie sich eben politisch um ein entsprechendes Leistungsschutzrecht kümmern und Verhandlungen über die Vergütungen mit den Herstellern aufnehmen. Zur Not über eine eigene Verwertungsgesellschaft.
Die „Gemäßigten“ möchten gerne die gemeinsame Verwertung zwischen Urhebern und Verlegern beibehalten, da sie der Ansicht sind, dass man gemeinsam mehr erreichen könne, als wenn jeder für sich mit der mächtigen Geräte-Lobby ringt. Allerdings sind sie auch der Ansicht, dass die Verteilungsquoten zugunsten der Urheber angepasst werden müssten.
Die „Traditionalisten“ hingegen möchten das Vogel-Urteil am liebsten ungeschehen machen und so weiter machen, wie es mal war. Also: Verleger und Autoren gemeinsam in einem Boot – mit den gewohnten Verteilungsquoten.
Verleger hoffen auf die Politik
Und die Verleger? Die halten sich momentan ziemlich bedeckt und warten ab, welche politischen und gesetzgeberischen Signale aus Brüssel kommen. Sollte bis zur Mitgliederversammlung diesbezüglich noch keine Klarheit herrschen, ist es sehr wahrscheinlich, dass versucht wird, Entscheidungen zu verschleppen. Also beispielsweise Gelder nicht auszuschütten, sondern damit hohe Rückstellungen für zukünftige Ausschüttungen (die dann an die Verleger gehen sollen) zu bilden.
Wie es mit der VG Wort weitergehen wird, lässt sich derzeit kaum prognostizieren. Fest steht nur, dass Urheber, also Autoren, Blogger und Journalisten diese Richtungsentscheidungen nicht anderen überlassen, sondern selbst Einfluss nehmen sollten!
Jetzt VG Wort-Mitglied werden und mitbestimmen
Und wie? Ganz einfach: Indem man Mitglied der VG Wort mit. Möglich ist das für alle Wahrnehmungsberechtigte, die in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 400 Euro von der VG Wort erhalten haben. Die Aufnahmegebühr beträgt im Übrigen 5 Euro, der Jahresbeitrag liegt bei 10 Euro.
VG Wort-Mitglieder sind auf der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Das bedeutet: Sie können also mitentscheiden, wie ein zukünftiger Verteilungsplan aussehen soll. Übrigens: Dafür muss man nicht zwangsläufig nach München fahren. Man kann seine Stimme auch einem anderen Mitglied übertragen, oder digital aus der Ferne abstimmen.
Aus Eigeninteresse sollte also in den nächsten Wochen jeder wahrnehmungsberechtige Urheber Mitglied bei der VG Wort werden. Im Mai steht wohl die wichtigste Mitgliederversammlung in der Geschichte der VG Wort an. Wer mitbestimmen will, in welche Richtung die Verwertungsgesellschaft steuert, sollte jetzt schleunigst handeln. Hier finden Sie alle Informationen zur VG Wort-Mitgliedschaft!