Ende Juni findet die Hauptausschüttung der VG Wort statt. Schon jetzt können Sie nachschauen, wie viel Geld Sie erhalten werden. Die meisten Wahrnehmungsberechtigten dürfen sich in diesem Jahr auch noch auf eine weitere hohe Auszahlung freuen.
Bis vor wenigen Jahren gingen Journalisten, Autoren und Übersetzer ab Ende Juni immer voller Vorfreude zum Briefkasten. In diesen Tagen trudelte nämlich traditionell der Scheck der VG Wort mit den Vergütungen aus der Hauptausschüttung ein.
Inzwischen ist die Zahlung per Scheck Geschichte. Das Geld wird von der VG Wort direkt auf die Konten der Urheber überwiesen. Trotzdem bleibt der Gang zum Briefkasten spannend, denn die Abrechnung der Jahresauszahlung wird nach wie vor per Post versendet – und landet oft früher im Briefkasten, als das Geld auf dem Konto ist.
Ausschüttungsbrief 2017 online schon verfügbar
Wer es schon jetzt vor Neugier kaum erwarten kann, wie viel „Urlaubsgeld“ in diesem Jahr ausgeschüttet wird, sollte sich schleunigst im Online-Meldesystem TOM der VG Wort mit seinen Benutzerdaten einloggen. Dort finden Sie im Menü unter „Dokumente“ nämlich schon jetzt den Ausschüttungsbrief zur Auszahlung 2017 als PDF. Klicken Sie auf „Anfordern“, anschließend können Sie den Brief vom Server der VG Wort herunterladen.
So können Sie nachschauen, welchen Extra-Geldeingang Sie Ende Juni, Anfang Juli auf Ihrem Bankkonto erwarten dürfen. Außerdem finden Sie in dem Ausschüttungsbrief detaillierte Informationen darüber, aus welchen Bestandteilen sich die Auszahlung zusammensetzt und welche gemeldeten Beiträge und Bücher vergütet worden sind.
Nachzahlungen werden noch 2017 durchgeführt
Für die meisten Wahrnehmungsberechtigten der VG Wort dürfte der größte Auszahlungsbatzen aber gar nicht mit der kommenden Hauptausschüttung abgerechnet werden. So werden in diesem Jahr noch erhebliche Nachzahlungen auf den Konten der Urheber eingehen:
- Nachzahlung des „Verlagsanteils“ für die Jahre 2012-2016
- Nachzahlung des „Verlagsanteils“ aus der diesjährigen Hauptausschüttung
Auf diese Gelder können sich alle Urheber freuen, die nicht zu Gunsten ihrer Verlage auf die Vergütungen verzichten, die die Verlage gemäß des Vogel-Urteils zu Unrecht kassiert haben, beziehungsweise die von der VG Wort zurückgestellt worden sind.
Wann Sie mit diesen Sonderausschüttungen planen dürfen, hat die VG Wort noch nicht bekannt gegeben. Nur, dass diese noch in diesem Jahr stattfinden werden, ist sicher. In diesem Jahr könnte also das Weihnachtsgeld der VG Wort das Urlaubsgeld noch einmal deutlich übertreffen!