Die VG Wort darf sich im Jahr 2017 auf Rekordeinnahmen freuen. So erwartet die Verwertungsgesellschaft Nachzahlungen aus Vergütungsansprüchen für Smartphones und Tablets – rückwirkend bis zum Verkaufsjahr 2008.
Für viele wahrnehmungsberechtigte Urheber war die Hauptausschüttung 2017 der VG Wort deutlich üppiger als sonst. Der Grund: Die Verwertungsgesellschaft schüttete nicht nur die Tantiemen für die gemeldeten Werke des Vorjahres aus, sondern auch Nachzahlungen für die Jahre 2001 bis 2007.
Grund für die Nachzahlung war eine Einigung der Verwertungsgesellschaft mit den Herstellern und Importeuren von PCs über die Vergütungshöhe nach „altem Recht“. Rund 62 Millionen Euro gingen somit zusätzlich auf den Konten der VG Wort ein und wurden an die Urheber ausgeschüttet.
Auch auf die Hauptausschüttung 2018 dürfen sich die Wahrnehmungsberechtigten schon jetzt ganz besonders freuen, denn dann werden wiederum hohe Nachzahlungen der Hersteller verteilt werden. Im laufenden Jahr erwartet die VG Wort nämlich Zahlungen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), die für mehrere Verwertungsgesellschaften das Inkasso für Gerätevergütungen übernimmt.
ZPÜ vermeldet Rekordeinnahmen
Im Geschäftsjahr 2016 hat die ZPÜ Rekordeinnahmen von 754 Mio. Euro verzeichnet. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 lagen die Einnahmen noch bei „nur“ 100 Mio. Euro. Der Grund für den Einnahmesprung sind Nachzahlungen der Hersteller für Tablets und Smartphones. Im Dezember 2015 hatte sich die ZPÜ mit den Herstellern über die Höhe der Vergütungen geeinigt. Für jedes in Deutschland verkaufte Gerät wurde deshalb rückwirkend eine Urheberrechtsabgabe fällig:
Vergütung für Tablets*
Privat-Tablets | Business-Tablets | |
für 2012 und 2013: | EUR 4,90 | EUR 1,96 |
für 2014: | EUR 5,95 | EUR 2,38 |
ab 2015: | EUR 7,00 | EUR 2,80 |
Vergütung für Mobiltelefone*
Verbraucher-Mobiltelefone | Business-Mobiltelefone | |
für 2008: | EUR 1,33 | EUR 1,33 |
für 2009: | EUR 1,64 | EUR 1,64 |
für 2010: | EUR 2,91 | EUR 1,455 |
für 2011: | EUR 3,75 | EUR 1,875 |
für 2012: | EUR 4,22 | EUR 2,11 |
für 2013: | EUR 4,53 | EUR 2,265 |
ab 2014: | EUR 5,00 | EUR 2,50 |
* zzgl. Umsatzsteuer
In der Summe zahlten die Hersteller und Importeure an die ZPÜ im Jahr 2016 somit rund 442 Mio. Euro für Mobiltelefone und rund 156 Mio. Euro für Tablets. Die restlichen Einnahmen verteilen sich auf Zahlungen für PCs, Unterhaltungselektronik und Speichermedien.
An wen schüttet die ZPÜ die Gelder aus?
Das eingenommene Geld verteilt die ZPÜ an mehrere Verwertungsgesellschaften. Im Einzelnen sind das:
- VG Wort
- VG Bild-Kunst
- GEMA
- GVL
- GWFF
- VFF
- VGF
- GÜFA
- TWF
Über den Verteilungsplan der Einnahmen für Tablets und Smartphones haben sich die Verwertungsgesellschaften bereits im November 2016 geeinigt. Details hierzu wurden jedoch noch nicht veröffentlicht, weil zunächst das Deutsche Marken- und Patentamt als Aufsichtsbehörde dem Beschluss zustimmen muss.
Welche Urheber dürfen sich auf das Geld freuen?
Fest steht bereits jetzt, dass sich vor allem die Urheber von Audio- und audiovisuellen Werken auf hohe Nachzahlungen freuen dürfen: also beispielsweise Drehbuch- und Hörspiel- und Synchronautoren.
Gleichzeitig nimmt die VG Wort auch die Rechte für Vergütungsansprüche für „stehenden Text“ wahr. Also beispielsweise Print-Journalisten und Fachbuchautoren. Da auch deren Werke mit Tablets und Smartphones kopiert werden können, wird ein Teil der Einnahmen auch in dieser Berufsgruppe verteilt werden.
Da der Verteilungsplan noch nicht veröffentlicht ist, ist es für Urheber noch zu früh den Taschenrechner anzuwerfen. Sicher ist jedoch schon jetzt, dass die VG Wort auch im Jahr 2017 wieder sehr hohe Einnahmen generieren wird.