Viele Journalisten und Autoren warten ungeduldig auf Tantiemennachzahlungen aus den Jahren 2012 bis 2016. Noch hat die VG Wort jedoch keinen Auszahlungstermin bekanntgegeben.
Der 29. September war für viele Blogger in Deutschland ein Freudentag. Auf den letzten Drücker hatte die VG Wort den anvisierten Auszahlungstermin in der zweiten Septemberhälfte gehalten und die Ausschüttungen für gemeldete Online-Artikel vorgenommen. 23,80 Euro pro Artikel, der im Jahr 2016 mindestens 1.500 Leser erreichte, zahlte die Verwertungsgesellschaft aus.
Gut besuchte Blogs können so durch die VG Wort Extra-Einnahmen in vierstelliger Höhe verbuchen. Das sind jedoch Peanuts dem gegenüber, worauf viele Autoren und Journalisten schon seit Monaten sehnsüchtig warten: die Nachzahlung des sogenannten Verlegeranteils für die Jahre 2012 bis 2016.
Korrekturverteilungen für Ausschüttungen seit 2012
Kurz noch einmal zur Einordnung: Der BGH hatte im April 2016 entschieden, dass die Urheberrechtsabgaben, die die VG Wort einsammelt, ausschließlich den Urhebern zustehen und nicht den Verlagen. Und das galt nicht nur für zukünftige Ausschüttungen, sondern auch für vergangene.
Die Folge: Die VG Wort musste die Ausschüttungen bis hin zum Jahr 2012 rückabwickeln und die ausgezahlten Gelder von den Verlagen zurückfordern. Eine Ausnahme hatte das Gericht in der Urteilsbegründung für rechtens erklärt: Urheber können ihre Verlage nach der Veröffentlichung eines Werks freiwillig an den Einnahmen beteiligen.
Bis Ende Februar 2017 hatten Urheber die Möglichkeit, gegenüber der VG Wort zu erklären, ob und falls ja zu Gunsten welcher Verlage sie auf Nachzahlungen verzichten. Rund 5 Prozent aller Urheber machten von diesem Verzicht Gebrauch, um ihre Verlage finanziell zu entlasten.
Die folgenden Monate nutzte die Verwaltung der Verwertungsgesellschaft, um für die Verlage endgültige Rückzahlungsrechnungen zu erstellen. Ende Juli gingen diese Rechnungen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen raus.
Kassensturz: Reicht das Geld für eine vollständige Neuverteilung?
Bis Ende August müsste also ein Großteil der Verlegergelder bei der VG Wort eingegangen sein. Doch wann werden diese Gelder an die Urheber umverteilt? Zunächst einmal steht die Verwaltung wieder vor einer Rechenaufgabe.
Wie viel der zu Unrecht an die Verlage ausgezahlten (oder vorsorglich direkt einbehaltenen) Gelder befinden sich aktuell auf den Konten der VG Wort? Und: Ist der Betrag ausreichend hoch, aufgefüllt mit zusätzlichen aufzufüllen, um jedem Urheber die komplette Summe nachzahlen zu können, die ihm zusteht? Oder kann nur eine Abschlagszahlung ausgeschüttet werden.
Noch kein konkreter Auszahlungstermin benannt
Die VG Wort gibt, wie man das auch aus der Vergangenheit schon kennt, an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder nur spärliche Informationen heraus. Und das gilt nicht für Stand der bereits eingetriebenen Forderungen, noch für den Zahlungstermin der Neuverteilung an die Urheber.
Im Merkblatt zur METIS-Ausschüttung hieß es zu diesem Thema nur vage:
„Nachzahlungen an Autoren zu den Ausschüttungen 2012 bis 2016 sind dagegen im „Korrektur–Verteilungsplan“ vom 26. November 2016 geregelt. Dieser sieht seinerseits vor, dass die entsprechenden Nachzahlungen an Autoren – sofern sie keinen „Verzicht auf Rückabwicklung“ (vgl. Ziffer 2a)) zu Gunsten ihres Verlages erklärt haben – spätestens bis zum 31. Dezember 2017 erfolgen sollen.“
Heißt also: Die Nachzahlungen sollen noch irgendwann in diesem Jahr vorgenommen werden. Viele Wahrnehmungsberechtigte werden sich sicherlich eine transparentere Informationspolitik ihrer Verwertungsgesellschaft wünschen. Am besten einen konkreten Auszahlungstermin. Oder, falls das noch nicht möglich, Informationen zum aktuellen Stand und zum geplanten Ablauf. So aber heißt es wieder: Einfach abwarten und schauen, ob und wann ein Ausschüttungsbrief im Briefkasten landet.
Update vom 21.12.2017: Die VG Wort startet heute die Ausschüttung des Verlegeranteils an die Urheber.