Pro Jahr steht bei rund 70.000 Firmen in Deutschland eine Unternehmensnachfolge an. Eine Aufgabe, die gut organisiert sein will.
Vor allem in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen muss man sich irgendwann mit den Themen Unternehmensnachfolge und Unternehmensübergang beschäftigen.
Die Gründe für solche Unternehmensnachfolgen von meist inhabergeführten Firmen können vielfältig sein:
- Tod des Eigentümers
- Rückzug aufgrund einer schweren Krankheit
- Schrittweise Übergabe der Geschäftsleitung an die nächste Familiengeneration
- Vererbung an Familienangehörige
- Verkauf des Unternehmens
Nun ist solch eine Firmennachfolge deutlich komplizierter zu regeln als zum Beispiel der Privatverkauf eines Autos. Erschwerend kommt hinzu, dass die Unternehmer in der Regel keine Erfahrungen mit Unternehmensübergaben haben und folglich nicht überblicken können, welche Aufgaben solch ein Projekt umfasst.
Bei einem plötzlichen Tod des geschäftsführenden Eigentümers kann eine Unternehmensnachfolge logischerweise nicht professionell vorbereitet werden. In allen anderen Fällen jedoch sollten Unternehmer sich schon frühzeitig Gedanken machen, an wen die Leitung des Unternehmens übergeben werden und wann dies geschehen soll.
Unternehmer sollten Zeit- und Projektplan erstellen
Auch bei einer Verkaufsabsicht steht der Firmeninhaber vor der Aufgabe, nicht nur einen geeigneten Käufer zu finden, der einen angemessenen Kaufpreis zahlt, sondern auch zu organisieren, wie der Firmenübergang in der Praxis ablaufen soll.
Bei einer geplanten Firmenübergabe müssen zunächst die Ist-Situation analysiert und Ziele gesetzt werden. Wird eine interne oder eine externe Lösung angestrebt? Wann soll der Nachfolger übernehmen? Und: Welche Aufgaben sind bis dahin zu erledigen?
Was passiert mit den Mitarbeitern?
Vor allem viele rechtliche Fragen sind bei einer Unternehmensnachfolge zu klären. So möchte der bisherige Eigentümer in der Regel zum Beispiel sicherstellen, dass seine langjährigen Angestellten durch den Betriebsübergang keine Nachteile zu befürchten haben. Zum Beispiel Lohnkürzungen oder eventuell sogar Entlassungen.
Zumindest in diesem Bereich kann jedoch schnell Entwarnung gegeben werden. Bei einer Unternehmensnachfolge tritt der neue Inhaber automatisch in alle Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse ein. Heißt: Der neue Eigentümer kann nicht einfach an der Gehaltsschraube drehen oder die Belegschaft etwas verschlanken. So zumindest in der Theorie: Über betriebsbedingte Kündigungen werden in der Praxis dann doch oft Trennungen vollzogen.
Auf professionelle Dienstleister setzen
Alleine dieses Beispiel zeigt aber: Unternehmer sollten sich frühzeitig mit dem Thema Firmenübergabe auseinandersetzen, denn bei schlecht vorbereiteten und mit heißer Nadel gestrickten Übergaben können schnell gravierende Fehler gemacht werden. Schließlich ist eine Unternehmensübergabe fast noch komplexer als eine Existenzgründung!
Empfehlenswert ist es in jedem Fall, dass sich Unternehmer bei geplanten Betriebsübergängen professionelle Hilfe besorgen und nicht versuchen, die Mammutaufgabe in Eigenregie zu stemmen. Das gesparte Beraterhonorar kann dann nämlich schnell zu einem teuren Bumerang werden.