Die Gesundheit ist ein hohes Gut, das leider nicht immer andauert. Wer schon einmal an einer Grippe erkrankt ist, wird wissen, wie wichtig ein Arztbesuch ist. Ebenso kann es zu einem Unfall kommen, bei der körperliche Schäden entstehen, die einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen. Arztbesuche, Krankenhauskosten und mehr werden von der Krankenversicherung übernommen.
Krankenversichert ist in Deutschland jeder Arbeitnehmer, dessen Jahreseinkommen eine bestimmte Summe nicht überschreitet. In Deutschland gilt die Versicherungspflicht. Somit muss sich jeder Arbeitnehmer gesetzlich oder privat versichern lassen. Durch die private Versicherung ist es möglich, einer Krankenversicherung zu wählen, welche besser auf die eigenen Bedürfnisse sowie die Berufsgruppe abgestimmt ist.
Privat versichern als Beamter oder Beamtin
Speziell verbeamtete Arbeitnehmer sollten sich überlegen, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Beamten stehen Zuschüsse zu, die eine private Versicherung deutlich günstiger gestalten, als eine gesetzliche. Um Geld zu sparen und zudem bessere Leistungen zu erhalten, sollen Sie sich daher über eine private Krankenversicherung speziell für Beamte informieren. Je nach Dienstherren ist es Ihnen möglich, einen Beihilfeanspruch zwischen 50 bis 80 Prozent geltend zu machen. Die Restkosten, die im Krankheitsfall anfallen, sollten jedoch über eine Versicherung abgedeckt werden. Zudem sind nicht alle anfallenden Kosten beihilfefähig. Genau in diesen Momenten greift dann die abgeschlossene Krankenversicherung.
Zu den beihilfeberechtigten Personen gehören aber nicht nur Beamte, die schon jahrelang abreiten. Auch Beamte auf Probe, auf Zeit oder auf Widerruf, können von der Regelung profitieren. Ebenso können sich Zeit- und Berufssoldaten oder Richter nach dem Recht eines Beamten privat krankenversichern lassen.
Absicherung von Familienangehörigen
Doch nicht nur der oder die Beamte / Beamtin werden durch die Beihilfe unterstützt. Vielmehr können auch berücksichtigungsfähige Familienmitglieder in der Versicherung eingeschlossen werden. Bei Ehegatten gilt die Berücksichtigung solange das Einkommen eine vorbestimmte Grenze nicht überschreitet. Die Grenze des Einkommens wird von Bund und Ländern festgelegt und kann daher je nach Standort des Arbeitgebers variieren. Informieren Sie sich daher zuvor bei Ihrem Dienstherrn, welche Vorschriften für Ihren Ehegatten oder Ihre Ehegattin gelten.
Zudem können Kinder mitversichert werden. Dies ist so lange möglich, wie Anspruch auf Kindergeld vorliegt. Ab der Vollendung des 27.ten Lebensjahres endet der maximale berücksichtigungsfähige Zeitraum. In dieses Alter ist eine Verlängerung der Bezuschussung durch Wehr- oder Ersatzdienst eingerechnet.
Für Ehegatten und Kinder sollte ebenso eine weitere private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Da die Beihilfe nur bis maximal 80 Prozent der anfallenden Kosten übernimmt, bleibt ein Restkostenrisiko vorhanden. Diesem kann jedoch vorgebaut werden.