Ein eigener Onlineshop: Viele träumen nur davon, doch einige mutige Träumer packen es tatsächlich an und realisieren sich im Internet ihren Wunsch nach einer selbständigen Tätigkeit. Doch mit der Einrichtung einer Online-Geschäftsstelle ist es nicht alleine getan. Nachfolgend gibt es ein paar wichtige Tipps, damit der Beginn einer Selbständigkeit im Internet nicht schnell zur persönlichen Pleite wird!
Nach Plan zum Online-Erfolg
Internetshops schießen wie Pilze aus dem Boden – viele von ihnen verschwinden aber auch genauso schnell wieder in der Versenkung. Schlechte Programmierung der Internetseite, den Absatzmarkt falsch eingeschätzt, fehlende Werbemaßnahmen für die eigenen Produkte oder auch ganz einfach nicht an die erst einmal vorgeschriebenen rechtlichen Schritte bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gedacht – die Gründe für einen geschäftlichen Flop sind oft mannigfaltig.
Bevor man sich an das Onlineshop erstellen begibt, ist die Beantragung einer Gewerbeanmeldung gegen eine kleine Gebühr bei der örtlichen Gewerbemeldestelle zwingend notwendig. Der Gewerbeschein stellt die formale Erlaubnis dar, einen Gewerbebetrieb führen zu dürfen. Es ist nicht legal, ein Online-Gewerbe schon vor der Beantragung des Scheins zu betreiben, bei Zuwiderhandlung kann ein hohes Bußgeld die Folge sein.

Um im E-Commerce erfolgreich zu sein, ist es wichtig, nicht nur die Kunden zufriedenzustellen, sondern auch auf den Ertrag pro Kunde zu achten.
Ein Gewerbeschein ist selbstverständlich auch bei einem reinen Internetshop vorgeschrieben. Von der Gewerbepflicht sind lediglich die sogenannten freien Berufe ausgenommen, wie unter anderem Ingenieure und Architekten. In der Regel muss der Antragsteller persönlich auf dem Amt erscheinen und sich mittels Personalausweis legitimisieren. In einigen deutschen Städten ist mittlerweile aber auch die Antragstellung über ein Online-Portal möglich. Am besten kurz beim regionalen Gewerbeamt anrufen und sich informieren!
Im Zuge einer neuen Gewerbeanmeldung muss man sich natürlich auch mit den Themen Finanzamt, Kranken- und Rentenversicherung beschäftigen. Viele Onlineshop-Inhaber betreiben Ihr Unternehmen nebenberuflich, eine entsprechende Genehmigung von Seiten des Arbeitgebers ist ebenfalls unerlässlich. Also vor dem Webshop-Start erst einmal Informationen über die Vorschriften für eine (nebenberufliche) selbständige Tätigkeit einholen. Im Internet findet man zahlreiche Ratgeberseiten zum Thema.
Wege zu einem professionellen Onlineshop
Sind die formalen Aspekte einer Selbständigkeit erst einmal geklärt, kann sich der nun frisch gebackene Gewerbeschein-Besitzer mit der Planung und Einrichtung seines gewerblichen Internet-Zuhauses beschäftigen. Wer von Haus aus IT-Kenntnisse mitbringt und sich gerne mit Design-Aspekten beschäftigt, kann den Webshop natürlich in Eigenregie aufbauen. Ein Großteil der Jungunternehmer besitzt diese Fachkenntnisse aber nicht und muss entweder auf den manchmal durchaus kostenintensiven Service einer professionellen Webagentur zurückgreifen – oder er entscheidet sich für einen kompetenten E-Commerce Plattform-Anbieter, wie beispielsweise Shopify.
Das kanadische Unternehmen bietet Onlineshops nach dem Baukastenprinzip einschließlich Hosting zu attraktiven Konditionen an. Die Webshop-Angebote des E-Commerce Spezialisten beinhalten ein umfangreiches Komplett-Paket, bei dem neben der Gestaltung der Internetseite und der Bereitstellung von Webspace auch die bequeme Administration und Pflege des Webshops möglich ist. Hinter den Kulissen des Webshops, im sogenannten Backend, bietet ein übersichtlich aufgebautes Dashboard die Möglichkeit, unter anderem Zugriff auf Kundendaten, Artikelbestand und Versandstatus zu nehmen. Ergänzende praktische Tools, beispielsweise zu Zahlungs- und Versandmöglichkeiten, ersparen dem Shopinhaber zusätzlich Zeit bei der Verwaltung des Online-Geschäfts. So kann sich dieser ganz auf das eigentliche Tagesgeschäft, die Umsatzgenerierung, konzentrieren.