Die einen dürfen sich auf ein zusätzliches Weihnachtsgeld freuen, die anderen müssen sich bis zur Hauptausschüttung 2019 gedulden: Die VG Wort hat die Termine für die Nachausschüttungen aus den Einnahmen für Tablets und Smartphones angekündigt.
Viele Autoren und Journalisten dürfen sich auf ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk freuen. Mitte Dezember nämlich wird die VG Wort eine Nachausschüttung von außerordentlichen Einnahmen für Tablets und Smartphones vornehmen. Rund 70 Millionen Euro werden dabei an die Urheber ausgeschüttet.
Wer bekommt im Dezember Geld von der VG Wort?
Auf das Geld dürfen sich all die Urheber freuen, die bereits in den Jahren 2009 bis 2016 Ausschüttungen für audiovisuelle Werke erhalten haben – also für die Bereiche Hörfunk, Fernsehen und Tonträger.
Ebenfalls ausgeschüttet werden die Tantiemen für wissenschaftliche Herausgeber. Hier werden die bislang zurückgestellten Ausschüttungen für 2017 und 2018 nachträglich abgewickelt.
Während TV- und Radio-Journalisten sich noch im Dezember über üppige Tantiemen freuen können, gehen die Kollegen aus dem Print-Bereich erst einmal leer aus. Zur Erinnerung: Die VG Wort hatte die Einnahmen aus den Nachausschüttungen für Tablets und Smartphones für „stehenden Text“ zurückgestellt.
Wann werden die Gelder aus der Rückstellung ausgekehrt?
Diese Rückstellungen in Höhe von ca. 179 Mio. Euro werden nun gemäß eines Verwaltungsratsbeschlusses von vergangener Woche aufgelöst. Ausgeschüttet wird dieser Betrag jedoch erst im Rahmen der Hauptausschüttung 2019 – also Ende Juni kommenden Jahres.
Die Rückstellungen werden in einer „periodengenauen Zuschlagsrechnung“ an die Urheber verteilt. Das geschieht deshalb, weil die Einnahmen aus Geräteabgaben stammen, die im Zeitraum von 2009 bis 2017 verkauft wurden. Dementsprechend gibt es für jede Jahresabrechnung einen prozentualen Nachschlag.
Urheber, die ihre Verlage bei dieser Nachausschüttung beteiligen möchten, können dies werkgenau im T.O.M, dem Meldesystem der VG Wort, angeben. Bis zum 31. Januar 2019 ist die entsprechende Funktion freigeschaltet.
Warum erfolgt die Nachausschüttung erst 2019?
Dass die VG Wort die aufgelösten Rückstellungen erst Mitte 2019 an die Urheber ausschüttet, dürfte nicht überall gut ankommen. Schließlich lehnte das Bundesverfassungsgericht schon im Juni 2018 eine Beschwerde gegen das „Verlegerurteil“ des BGH ab. Aufgrund dieses schwebenden Verfahrens waren die Rückstellungen im Jahr 2017 gebildet worden.
Die VG Wort begründet die lange Zeitspanne bis zur Nachausschüttung mit „aufwendigen Softwarearbeiten“, mit denen jetzt begonnen werden kann. Erst jetzt, weil Vorstand und Verwaltungsrat die Auflösung zuvor sorgfältig vorbereiten und prüfen musste – was ebenso wie die kommenden Software-Arbeiten rund sechs Monate gedauert hat.