Das Europaparlament hat für die EU-Urheberrechtsreform gestimmt. Im Gepäck hat die Reform nicht nur ein neues Leistungsschutzrecht, sondern auch, wenig beachtet, die Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung in der VG Wort.
Nachdem Martin Vogel nach Klagen durch sämtliche Instanzen die pauschale Beteiligung von Verlagen an den Urheberrechtsabgaben in der VG Wort gekippt hat, steht sie jetzt kurz vor ihrer Wiedereinführung.
Das Europaparlament hat in seiner heutigen Sitzung (26. März 2019) für eine Urheberrechtsreform gestimmt, die es laut Artikel 16 den Mitgliedsstaaten ermöglicht, selbst zu entscheiden, ob Verlage an Urheberrechtsabgaben beteiligt werden dürfen oder nicht.
Für diesen Passus hatten unter anderem die VG Wort, die VG Bild-Kunst, die Gema, die großen Verlagshäuser, aber auch viele Urheberverbände massiv geworben. So kommt es nicht überraschend, dass die geschäftsführenden Vorstände der VG WORT, Dr. Robert Staats und Rainer Just die Zustimmung begrüßen:
„Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments sehr. Nach der abschließenden Zustimmung des Rats sollte der deutsche Gesetzgeber unverzüglich mit der Umsetzung in das nationale Recht beginnen. Für die VG WORT steht dabei die Regelung zur Verlegerbeteiligung im Vordergrund, die die Grundlage für eine Fortsetzung der erfolgreichen gemeinsamen Rechtewahrnehmung zu Gunsten von Urhebern und Verlagen ist.“
Was bringt die Urheberrechtsreform den Urhebern wirklich?
Das Argument der Befürworter: Nur Verwertungsgesellschaften, die die Rechte von Urhebern und Verlagen gemeinsam vertreten, seien stark genug, um ihre Interessen gegenüber Herstellern von kopierfähigen Geräten und digitalen Content-Portalen durchzusetzen. Die Folge: So hätten Urheber x Prozent von viel, statt 100 Prozent von wenig.
Bei der Urheberrechtsreform handelt es sich um eine Richtlinie, die noch vom Europäischen Rat gebilligt und anschließend von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden müssen. Dafür haben die Staaten zwei Jahre Zeit. In Deutschland darf man davon ausgehen, dass die Umsetzung sehr kurzfristig erfolgen wird.
Die VG Wort wird also schon bald ihren Verteilungsplan anpassen wollen und müssen. Bisher gilt, dass Urheber 100 Prozent ihrer Tantiemen bei der jährlich stattfinden Hauptausschüttung ausgezahlt, insofern sie ihre Verlage nicht explizit an den Abgaben beteiligen möchten.
Wie die Verteilung in Zukunft aussehen wird, ist noch unklar. Fest steht nur, dass eine Rückkehr zum Status quo den wahrnehmungsberechtigten Autoren nur schwer zu vermitteln sein dürfte, als beispielsweise im wissenschaftlichen Bereich Urheber 50 Prozent ihrer Einnahmen an ihre Verlage abtreten mussten. Und das selbst solchen Verlagen, die keinerlei kreative Wertschöpfung beigetragen haben. In der Belletristik lag die Verteilung bei 70 Prozent Urheber und 30 Prozent Verlag.
Wie wird der zukünftige Verteilungsschlüssel aussehen?
Urheber müssen also nun darauf vertrauen, dass Befürworter der Reform wie Ulf Froitzheim, der als Autorenvertreter im VG Wort-Verwaltungsrat sitzt, Recht behalten. In seinem Blog schrieb Ulf Froitzheim Anfang März 2019:
„Die Höhe einer künftigen Verlagsbeteiligung wäre vielmehr Verhandlungssache innerhalb der VG-Wort-Gremien. Zunächst sind der Verwaltungsrat und seine Bewertungskommission gefragt, dann entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aller Berufsgruppen. Dass die Autoren-BGs „nach Vogel“ je wieder einer Halbe-halbe-Aufteilung zustimmen würden, wie sie im Bereich Wissenschaft früher galt, ist unvorstellbar. Wer etwas anderes behauptet, betreibt Panikmache.“
Ab wann und wie viel Verlage wieder vom VG Wort-Kuchen abbekommen, steht also noch in den Sternen und dürfte noch kontroverse Diskussionen innerhalb der Verwertungsgesellschaft auslösen.
Zumindest soll die EU-Urheberrechtsreform auch noch dafür sorgen, dass dieser Kuchen dank Google und Co. in Zukunft noch etwas größer ausfällt – auch hier wird die Zukunft zeigen, ob die Prognosen zutreffen.