Warten Sie schon gespannt auf die VG Wort Hauptausschüttung 2019? Schon jetzt können Sie überprüfen, welche Summe in diesem Jahr an Sie ausgezahlt wird.
Am 28. Juni 2019 ist es endlich wieder soweit: Die Verwertungsgesellschaft Wort zahlt an die rund 250.000 Wahrnehmungsberechtigten Tantiemen aus. In diesem Jahr fällt die Auszahlung dabei besonders üppig aus, denn neben der Ausschüttung für 2018 gemeldete Werke, werden diesmal auch hohe Nachzahlungen ausgekehrt.
In Folge der Rechtsunsicherheit rund um das Vogel-Urteil zur Verlegerbeteiligung hatte die VG Wort Rückstellungen in Höhe von rund 179 Millionen Euro gebildet, die aufgelöst und nun an die Wahrnehmungsberechtigten ausgezahlt werden.
Auf Nachzahlungen können sich Autoren von „stehendem Text“ freuen, die in den Ausschüttungsjahre 2009 bis 2017 bereits Gelder von der VG Wort kassiert haben. Bei Autoren von audio- und audiovisuellen Werken und im Bereich Schulbuch betreffen die Nachzahlungen die Ausschüttungsjahre 2013 bis 2016.
Aufgrund der hohen Einnahmen im Jahr 2018 sind auch die Quoten für 2018 gemeldete Werke deutlich gestiegen und sorgen für höhere Ausschüttungen an Autoren, Journalisten und Schriftsteller.
Ausschüttungsbrief der VG Wort ist abrufbar
Wer schon jetzt nachschauen möchte, wie viel Geld Ende Juni 2019 auf seinem Konto landen wird, findet seinen Ausschüttungsbrief zur Hauptausschüttung 2019 schon jetzt im TOM, dem Online-Meldesystem der VG Wort.
In dem Ausschüttungsbrief finden Sie nicht nur Informationen zur Auszahlungssumme, sondern auch detaillierte Informationen zu den Einzelposten der Haupt- und Nachausschüttung.
METIS: Kappungsgrenze gilt nicht für Blog-Texte
Noch etwas gedulden mit ihren VG-Wort-Einkünften müssen sich Blogger und Online-Journalisten. Die Auszahlung für gemeldete Online-Texte findet erst Ende September statt. Auch hier dürfen sich die Urheber auf hohe Ausschüttungen freuen, denn pro Text, der im Jahr 2018 mindestens 1.500 Aufrufe erreicht hat, werden in diesem Jahr 35 Euro statt wie im Vorjahr 29,40 Euro ausbezahlt.
Für Aufregung hatte hierbei gesorgt, dass die Mitgliederversammlung der VG Wort die Kappungsgrenze für Großwerke, an denen ein bis zwei Autoren beteiligt waren, von 25.725,80 Euro auf 700 Euro drastisch gekürzt hatte.
Einige Blogger hatten daraufhin vermutet, dass pro Website ab sofort nur maximal 700 Euro von der VG Wort ausgeschüttet würden, da diese unter den Begriff Großwerke fielen. Das ist jedoch nicht der Fall. Mit Großwerken sind beispielsweise ausführliche juristische Kommentare oder Lexika gemeint.
Bei gemeldeten Online-Texten gibt diese Kappungsgrenze also nicht, weswegen Blogger sich schon jetzt auf einen warmen Geldregen im Herbst freuen können.