In China leben rund 1,4 Mio. Menschen – das sind mehr als 18 Prozent der Weltbevölkerung. Kein Wunder, dass immer mehr internationale Unternehmen diesen riesigen Markt ins Visier nehmen wollen. Doch eine Gründung von Privatunternehmen in China und dem teilautonomen Hongkong ist vergleichsweise kompliziert. Wir zeigen, worauf Sie speziell in Hongkong achten müssen.
Grundsätzlich kann jeder in Hongkong, egal ob In- oder Ausländer, ein eigenes Unternehmen gründen. Voraussetzung ist lediglich ein Mindestalter von 18 Jahren. Die gängigste Unternehmensform im Reich der Mitte ist eine Limited, eine Kapitalgesellschaft nach britischen Gesellschaftsrecht, die der deutschen GmbH ähnelt.
Bevor man in Hongkong eine Firma gründen kann, muss sichergestellt werden, dass der Firmenname genehmigt wurde. Erst dann kann die Firma eingetragen werden. Bei der Gründung muss ein Register mit allen Personen erstellt werden, die 25 Prozent oder mehr Anteile an der Firma besitzen. Zudem ist vorgeschrieben, dass jedes Unternehmen einen DG, einen „Designated Representative“ benennt. Dieser dient als Ansprechperson für lokale Behörden.
Regulatorische Vorgaben in Hongkong
Briefkastenfirmen gibt es in Hongkong nicht. Jedes Unternehmen muss eine lokale Adresse vor Ort haben, Postfächer hingegen genügen nicht. Ebenfalls vorgeschrieben ist, dass mindestens ein Direktor des Unternehmens benannt wird. Nach oben hin sind bei der Anzahl der Direktoren keine Grenzen gesetzt. Wichtig: Direktor kann nur jemand werden, der nicht wegen Bankrotts oder Fehlverhaltens schon einmal verurteilt worden ist.
Wer als Direktor bei Unternehmen fungiert, ist eine öffentlich einsehbare Information, die in der Hongkong Company Registry hinterlegt werden muss. Neben mindestens einem Direktor und dem „Designated Representative“ muss auch ein „Company Secretary“ benannt werden. Der Company Secretary ist für die Führung der Bücher und Aufzeichnungen des Unternehmens verantwortlich und muss auch sicherstellen, dass das Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Vorsicht: Sollte ein Unternehmen nur einen Direktor aufweisen, darf dieser nicht gleichzeitig als Company Secretary fungieren.
Grundsätzlich müssen sich Unternehmer, die eine Firma in Hongkong gründen möchten, dort nicht aufhalten – nicht einmal zur Firmengründung müssen sie vor Ort sein. Allerdings kann es je nach Bank nötig sein, dass man bei der Eröffnung eines lokalen Geschäftskontos persönlich dort erscheinen muss.
Theoretisch ist es für Unternehmer möglich, in Eigenregie eine Firma in Hongkong zu gründen. Empfehlenswert ist es jedoch, die Hilfe von professionellen Dienstleistern vor Ort in Anspruch zu nehmen, die den gesamten Gründungsprozess begleiten.
Die Firma, die Sie beauftragen, wird:
- die erforderlichen Informationen und Identifikationsdokumente sammeln
- die erforderlichen Gründungsdokumente (einschließlich der Satzung) vorbereiten, die beim Firmenregister eingereicht werden müssen. Sie müssen diese Dokumente nur noch unterschreiben.
- die Gründungsdokumente beim Handelsregister eintragen und die Gründungsurkunde entgegennehmen
- die Business Registration beim Inland Revenue Department beantragen
- Sie bei der Eröffnung eines Bankkontos begleiten und unterstützen
Auch die Beantragung eines Visums sowie Lizenzen, falls dies nötig ist, können Dienstleister für Sie übernehmen. Auch die jährliche Buchhaltung lässt sich auf diesem Weg bequem outsourcen.
Fazit
In Hongkong eine neue Firma zu gründen, ist nicht komplizierter, als in Deutschland mit einem eigenen Unternehmen an den Start zu gehen. Dennoch ist es für Ausländer empfehlenswert, die Dienste von lokalen Helfern in Anspruch zu nehmen. Ansonsten drohen Probleme, wenn man regulatorische Vorgaben aus Unwissenheit nicht beachtet. Das wiederum kann zu Strafzahlungen oder Verzögerungen der Unternehmensgründung führen. Diesem Risiko sollten sich Gründer nicht aussetzen.