Die Gewährleistung des Händlers ist vom Gesetzgeber eindeutig geregelt. 24 Monate beträgt der Gewährleistungszeitraum. Bis auf eine Ausnahme: Bei dem Verkauf von gebrauchten Produkten können Händler die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren. Was sich in der Theorie eindeutig anhört, wirft in der Praxis einige Fragen auf. Weiterlesen