Wenn in Unternehmen elektrische Betriebsmittel verwenden, müssen diese regelmäßig geprüft werden. Das ist gesetzlich geregelt. Doch was genau gilt es dabei zu beachten? Hier gibt es die Antworten.
Arbeitsschutz wird in Deutschland großgeschrieben. Anders als noch in dunklen Zeiten zu Beginn der Industrialisierung sollen Arbeiter in Unternehmen schließlich sicher sein, ihrer Tätigkeit unversehrt nachgehen zu können. Wenn in Unternehmen elektrische Betriebsmittel verwendet werden, müssen diese deshalb regelmäßig überprüft werden. Das ist in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Wer jetzt als Arbeitgeber meint, dass ihn die DGUV V3 nicht betrifft, weil er keine großen elektrischen Maschinen einsetzt, irrt sich, denn die Verordnung betrifft alle Arbeitsmittel, die unter Spannung stehen: also auch Geräte wie ein Büro-Drucker. Durch die Prüfungen soll verhindert werden, dass Fehlfunktionen der Geräte zu Unfällen und Verletzungen des Personals führen. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen ist der Betreiber der Anlagen, also der Arbeitgeber.
Wann müssen Geräte überprüft werden?
Konkrete Zeitintervalle sieht der Gesetzgeber für eine DGUV V3 Prüfung nicht vor. Diese werden vom jeweiligen Gerätehersteller vorgegeben. Grundsätzlich ist eine Prüfung jedoch zwingend bei der Erstinbetriebnahme eines Geräts vorgeschrieben. Allerdings kann diese Prüfpflicht unter Umständen entfallen, wenn der sogenannte E-Check bereits vom Hersteller durchgeführt wurde. Vorgeschrieben ist eine Prüfung nach DGUV 3 auch bei der Wiederinbetriebnahme von Geräten.
Wie läuft ein E-Check ab?
Grundsätzlich werden bei einem E-Check zunächst eine Sichtprüfung aller elektrischen Anlagen durchgeführt. Hierbei wird unter anderem überprüft, ob Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden und ob Beschädigungen sichtbar sind, zum Beispiel beschädigte Kabel. Nach dieser Sichtprüfung erfolgt ein ausgiebiger Funktionstest. Dabei wird überprüft, ob die Sicherheits- und Abschaltvorrichtungen im Notfall einwandfrei funktionieren. Als letzten Schritt führen die Experten eine Messgeräte-Prüfung durch. Hierbei wird beispielsweise überprüft, ob Maximalwerte bei der elektrischen Spannung eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, stellt dies ein hohes Sicherheitsrisiko für alle Angestellten dar, die mit dieser Maschine arbeiten.
Wer darf eine DGUV-Prüfung durchführen?
Große Unternehmen haben eigene Arbeitsschutz-Abteilungen, die sich intern um die Durchführung der Betriebsmittelprüfungen kümmern. Das ist bei kleinen und mittelständischen Firmen natürlich nicht der Fall. Diese lassen ihre Geräte von externen Fachkräften überprüfen. Wer solche Prüfungen durchführen darf, ist vom Gesetzgeber eindeutig geregelt: So müssen die Prüfungen von „befähigten Personen“ und von Elektrofachkräften durchgeführt werden, die mindestens ein Jahr Berufserfahrung mitbringen. Außerdem müssen diese mit dem Ablauf von DGUV V3 E-Checks vertrau sein und Mess- und Prüfgeräte korrekt verwenden können.
Was ist der Unterschied zwischen DGUV V3 und BGV A3?
Die DGUV V3 gilt seit Mai 2014. Die BGV A3 Prüfung ist zur DGUV V3 umgewandelt worden.