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VG Wort: Warten auf die Auszahlung des Verlegeranteils

VG Wort

Viele Urheber warten sehnsüchtig auf eine hohe Nachzahlung der VG Wort. Bislang hat diese den einbehaltenen Verlegeranteil von 2012 bis 2017 nämlich noch nicht ausgeschüttet.

Für die wahrnehmungsberechtigten Urheber heißt es in diesem Jahr: Nach der VG Wort-Ausschüttung ist vor der VG Wort-Ausschüttung! Gerade erst hat die Verwertungsgesellschaft im Rahmen der Hauptausschüttung 2017 die Tantiemen für das Vorjahr ausgezahlt, warten die meisten schon ungeduldig auf die nächste Auszahlung. Eine Auszahlung, die für die meisten Wahrnehmungsberechtigten noch um ein vielfaches üppiger ausfallen dürfte, als die Summe, die Anfang Juli auf die Konten der Urheber geflossen ist.

Noch in diesem Jahr wird die VG Wort nämlich den so genannten Verlegeranteil an die Urheber auszahlen.  Der Hintergrund: Der BGH hatte im April 2016 entschieden, dass die Urheberrechtsabgaben ausschließlich den Urhebern zustünden und nicht anteilig an Verlage ausgeschüttet werden dürften. Einzige Einschränkung: Die Urheber beteiligen ihre Verlage nach der Veröffentlichung eines Werks freiwillig an den Einnahmen. Bis dato hatte die VG Wort bis zu 50 Prozent der Einnahmen aus Gerätevergütungen und Bibliothekstantiemen gemäß Verteilungsplan an die Verlage ausgeschüttet.

Verlegeranteil  von 2012-2017 wird an die Urheber ausgezahlt

Mit dem BGH-Urteil war der bisherige Verteilungsplan rechtswidrig. Die Folge: Die VG Wort musste einen Korrekturverteilungsplan für die Ausschüttungen seit 2012 erstellen und die zu Unrecht ausbezahlten Gelder von den Verlagen zurückverlangen. Zugleich musste ein neuer Verteilungsplan erstellt werden. Für die einzelnen Jahre ergab sich dadurch folgende Situation:

Auszahlungen 2012-2015: Verlage müssen ihren Anteil an die VG Wort zurückzahlen.

Auszahlungen 2016 und 2017: Aufgrund des BGH-Urteils hat die VG Wort nicht an Verlage ausgezahlt und stattdessen den Verlegeranteil einbehalten.

Um Urhebern die Chance zu geben, ihre Verlage zu unterstützen, konnten diese bis Ende Februar 2017 gegenüber der VG Wort erklären, dass sie auf den zusätzlichen Verlagsanteil (2012-2015 sowie 2016) verzichten. Damit würde sich die Rückzahlungsforderung der VG Wort entsprechend reduzieren.

Bis Ende August müssen die Verlage das Geld zurückzahlen

Seitdem hat man bei der VG Wort fleißig gerechnet. Offenbar waren die Berechnungen so kompliziert, dass sie mehrere Monate dauerten. Erst Ende Juli verschickt die VG Wort nämlich ihre Rückzahlungsforderungen an die Verlage. Diese haben anschließend 30 Tage Zeit, den ausstehenden Betrag zu überweisen.

Ende August dürfte also ein Großteil des Verlegergeldes an die VG Wort zurückgeflossen sein und zur Auszahlung an die Urheber bereit stehen. Da die Verlegeranteile für 2016 und 2017 eh schon auf den Konten der Verwertungsgesellschaft geparkt sind, dürfte die Auszahlung anschließend schnell durchgeführt werden. Könnte man meinen, ist aber unwahrscheinlich.

Tatsächlich wird die VG Wort wohl einen weiteren Termin abwarten. Noch bis zum 30. September können Urheber angeben, ob sie auf ihren Verlegeranteil der Hauptausschüttung 2017 verzichten und diesen ihren Verlagen überlassen möchten.  Anschließend muss bei der VG Wort wieder fleißig gerechnet  werden. Welcher Verlag bekommt wie viel Geld? Welcher Verlag schuldet der VG Wort eventuell noch Geld, weil die Anteile von 2012 bis 2016 noch nicht zurückgezahlt wurden. Und: Wie hoch ist die Nachzahlung für die Urheber? Denen steht gegebenenfalls auch dann eine Nachzahlung für die Ausschüttung 2017 zu, wenn sie den Verlegeranteil abgetreten haben. Dann nämlich greift der neue Verteilungsplan, der einen besseren Verteilungsschlüssel für Urheber in einigen Bereichen vorsieht.

Wann schüttet die VG Wort den Verlegeranteil aus?

Sehr wahrscheinlich wird die VG Wort also die Ergebnisse der Abtretungsmöglichkeit Ende September erst abwarten, um anschließend alle ausstehenden Auszahlungen in einem Rutsch abwickeln zu können. Zu erwarten ist die Nachzahlung des Verlegeranteils damit frühestens Ende Oktober 2017. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Nachzahlung erst im Dezember 2017 durchgeführt werden wird.

Der Termin ist also noch offen. Schon fest steht aber, dass sich viele Urheber auf die höchste Auszahlung freuen dürfen, die sie je von der VG Wort erhalten haben. So gilt beispielsweise für wissenschaftliche Autoren: Man nehme sich die Abrechnungen der Jahre 2012 bis 2017 zur Hand und rechne die Summe zusammen. Ungefähr diese Summe werden Sie in diesem Jahr noch einmal auf Ihrem Konto von der VG Wort erwarten dürfen!

Update vom 21.12.2017: Die VG Wort startet heute die Ausschüttung des Verlegeranteils an die Urheber.




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Veröffentlicht unter Allgemein | Tags: VG Wort | 12 Kommentare
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12 thoughts on “VG Wort: Warten auf die Auszahlung des Verlegeranteils”

  1. Grammatikus sagt
    6. Dezember 2017 um 17:12

    Für die verspätete Ausschüttung der gesetzwidrig an die Verleger verschobenen Tantiemenanteile wird auch über Verzugszinsen die Rede sein müssen. Allgemein üblich sind hier 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank. Da dieser derzeit negativ ist, liegt dieser Verzugszinssatz im Moment bei 4,12 Prozent.

    Antworten
  2. Armer Autor sagt
    18. Dezember 2017 um 14:03

    Liebe VG Wort: Kommt mal in die Puschen! Meine Kinder wollen Weihnachten ein Geschenk (vielleicht ein gutes Buch) oder zumindest ein warmes Essen.

    Antworten
  3. textverdreher sagt
    19. Dezember 2017 um 1:20

    Seit Monaten sitzt die VG Wort auf unseren Geldern. Dass die Wahrnehmungsgesellschaft ihre Existenz uns zu verdanken hat, scheint noch nicht angekommen zu sein. Genauso wenig wie die Verlage verstehen, dass sie ohne uns am Fließband bei VW stehen können. Wir, die Schreiber sind die Urheber. Nicht die Verlage, nicht die VG Wort. Es ist jetzt höchste Zeit, dass die VG Wort ihrer treuhänderischen Pflicht nachkommt und die uns zustehenden Gelder ausschüttet.

    Antworten
    • Mai Finger sagt
      20. Dezember 2017 um 17:22

      Seit Jahren!

      Und mal eine kleine weihnachtliche Gedankenanregung für die lieben „urhebenden“ Verleger (gegen die ich nicht das Geringste habe):

      Was ist ein Autor ohne Verlag? Ein Autor.

      Und was ist ein Verlag ohne Autoren? Leere Büroräume, die einen Nachmieter suchen.

      Antworten
  4. Sighard Kolb sagt
    20. Dezember 2017 um 11:27

    Nach meinem Telefonat mit der VG Wort hieß es, die Ausschüttung käme wohl noch vor Weihnachten. Da ist aber nicht mehr viel Zeit. Es wäre für uns – meist nicht sehr geld- und güterreiche Autoren – durchaus wichtig, das Geld für das Weihnachtsfest noch verwenden zu können. Viele haben ja auch Familien. Ich bitte die VG Wort, jetzt nicht mehr zu warten. Vielen Dank

    Antworten
    • Simon sagt
      21. Dezember 2017 um 15:22

      Die Kohle kommt überhaupt nicht!!

      Das war mit schon klar, als der Verwaltungsrat nochmal Anfang Dezember die Auszahlung beschlossen. Dahinter steckt der Gedanke, dass man anscheinend Beschlüsse der Mitgliederversammlung überstimmen könnte.

      Antworten
  5. Markus Siek sagt
    21. Dezember 2017 um 15:31

    Bei Twitter berichten die ersten, dass das Geld heute eingegangen ist. Scheint also, als würde die Auszahlung am 21./22.12 abgewickelt. Die Ausschüttungsbriefe werden wohl zeitlich mit der Überweisung erstellt und bei TOM hinterlegt. Das war zumindest bei der METIS-Ausschüttung so.

    Antworten
  6. Zyzik sagt
    21. Dezember 2017 um 20:24

    Die werden doch nicht alphabetisch nach den Autorennamen vorgehen? Oh, Mann.

    Antworten
  7. Autor sagt
    21. Dezember 2017 um 20:51

    Weder Ausschüttungsbrief noch Kohle da. Bei Twitter hat auch niemand behauptet, dass die Kohle da is.

    Antworten
  8. Trumpelstilzkin sagt
    21. Dezember 2017 um 21:20

    Autor, ich lese Ihren Kommentar („Weder Ausschüttungsbrief noch Kohle da“) am 21.12.2017 um 20:19 Uhr.

    Entweder bin ich unwissentlich Zeitreisender oder die Zeitmarken hier stimmen nicht.

    Antworten
  9. Argentaler sagt
    22. Dezember 2017 um 20:04

    Bei mir: Kein Ausschüttungsbrief bei TOM, aber heute das Geld auf dem Konto!

    Antworten
  10. Möppy sagt
    10. Januar 2018 um 16:47

    Warum in aller Welt wird denn der (zu Unrecht einbehaltene) Verlegeranteil der letztjährigen Hauptausschüttung (2017) erst mit der Hauptausschüttung 2018 ausgezahlt? Dass soll mal einer nachvollziehen können.

    Antworten

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