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Fliegender Gerichtsstand

Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht gilt in Deutschland das Prinzip des fliegenden Gerichtsstandes. So kann jedes beliebige zuständige deutsche Gericht in solchen Fällen angerufen werden, was sich insofern erklärt, dass der Verstoß schließlich jedem Internetnutzer in ganz Deutschland schaden könnte. Dies machte sich eine Abmahnkanzlei auf perfide Art zunutze.  Fliegender Gerichtsstand weiterlesen