Die VG Wort hat ihren Geschäftsbericht für 2016 vorgestellt. Die Verwertungsgesellschaft hat mit Einnahmen in Höhe von über 184 Mio. Euro das drittbeste Ergebnis ihrer Geschichte eingefahren.
Autoren und Journalisten freuen sich jedes Jahr ganz besonders auf den Monatswechsel zwischen Juni und Juli. In diesen Tagen findet nämlich traditionell die Hauptausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) statt.
In diesem Jahr dürfen sich die Wahrnehmungsberechtigten auf eine besonders üppige Überweisung freuen – vor allem die Urheber, die bereits seit mehreren Jahren Vergütungen erhalten.
Im Jahr 2016 hat die VG Wort 184,71 Mio. Euro eingenommen. Diese Einnahmen bilden die Grundlage für die Ausschüttung in diesem Jahr. Verglichen mit dem Vorjahr (305,32 Mio. Euro) sind die Einnahmen zwar deutlich zurückgegangen, doch trotzdem ist dies das drittbeste Einnahmeergebnis in der Geschichte der VG Wort.
Druckernachzahlungen sorgen für hohe Einnahmen
Die hohen Einnahmen des Jahres 2015 resultierten zum großen Teil aus Nachzahlungen für Drucker, die in den Jahren 2001 bis 2007 in Deutschland verkauft. Über 155 Mio. Euro hatte die VG Wort hierdurch zusätzlich eingenommen. Auch im Jahr 2016 konnte die VG Wort hohe Nachzahlungen verbuchen. So zahlen die Hersteller für PCs, die in den Jahren 2001 bis 2007 verkauft wurden, gemäß einer Vereinbarung zwischen der VG Wort und dem Branchenverband Bitkom 61,67 Mio. Euro Geräteabgaben nach.
Auf hohe Ausschüttungen können also vor allem die Urheber hoffen, die bereits in den Jahren 2001 bis 2007 Geld von der VG Wort bekommen haben. An diese werden nämlich die PC-Abgaben verteilt.
Doch auch wer noch nicht so lange als Wahrnehmungsberechtigter von der VG Wort Auszahlungen erhält, wird sich in diesem Jahr über höhere Einnahmen als üblich freuen können. Der Grund ist, dass im Rahmen der Hauptausschüttung 2017 auch Nachzahlungen für die Jahre 2012 bis 2015 vorgenommen werden sollen. Bei diesen Nachzahlungen handelt es sich um den sogenannten Verlegeranteil. Der BGH hatte im Jahr 2016 entschieden, dass Verleger nur dann das Recht auf Zahlungen von der VG Wort haben, wenn Urheber dem zustimmt. Solch eine Zustimmung kann jedoch nicht bereits vor der Veröffentlichung vertraglich erfolgen, sondern kann nur nachträglich erteilt werden.
Verlegeranteil: Urheber können sich auf rund 200 Mio. Euro Nachzahlungen freuen
Die Folge: Die Verlage müssen die zu Unrecht erhaltenen Vergütungen der Jahre 2012-2015 zurückzahlen. Bei den Ausschüttungen 2016 hatte die VG Wort den Verlegeranteil bereits zurückgehalten und gar nicht erst ausgezahlt. Insgesamt müssen die Verlage laut VG Wort bis zu 85,7 Mio. Euro zurückzahlen – die Ergänzung „bis zu“ erklärt sich dadurch, dass Urheber auf ihren Anteil an der Nachvergütung zu Gunsten ihrer Verlage in anonymer Form verzichten konnten.
Zusätzlich zu diesen Rückforderungen hat die VG Wort auch selbst Rücklagen in Höhe von 109 Mio. Euro gebildet, die jetzt aufgelöst und an die Urheber ausgezahlt werden können.
Auch auf das kommende Jahr können sich die Wahrnehmungsberechtigten der VG Wort schon freuen, denn in diesem Jahr erwartet die Verwertungsgesellschaft erneut hohe Einnahmen aufgrund von Geräteabgaben-Nachzahlungen der Hersteller. Die Nachzahlungen betreffen in diesem Fall Smartphones und Tablets, die in den vergangenen Jahren verkauft wurden.
Aktuell kein rechtsgültiger Verteilungsplan
Bei aller Freude dürfen Urheber allerdings nicht vergessen, dass vor der nächsten Hauptausschüttung noch ein großes „Aber“ im Raum steht. Es gibt derzeit keinen rechtskonformen Verteilungsplan bei der VG Wort, der dem im Dezember in Kraft getretenen Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) und dem BGH-Urteil Rechnung trägt. Dieser muss erst noch von den Mitgliedern der VG Wort am 20. Mai beschlossen werden. Die VG Wort plant, hierfür einen vorläufigen und einen neuen Verteilungsplan für 2017 von den Mitgliedern absegnen zu lassen. Ob es dafür die nötige Zustimmung gibt, ist alles andere als sicher, denn unter den Urhebern ist es umstritten, in welcher Form und ob überhaupt Verleger in Zukunft an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt werden sollen.
Kommt es hier zu keiner Einigung, werden bei der Hauptausschüttung Ende Juni nur Nachzahlungen vorgenommen werden können. Die Einnahmen aus dem Jahr 2016 bleiben dann auf den Konten der VG Wort und kommen erst dann zur Ausschüttung, wenn ein gültiger Verteilungsplan verabschiedet wird.