Autoren und Journalisten dürfen sich auf eine kräftige Nachzahlung der VG Wort freuen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Verlags C.H. Beck gegen die Verteilungspraxis der VG Wort abgelehnt.
Knapp zwei Jahre hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung einer Verfassungsbeschwerde des Verlags C.H. Beck Zeit gelassen. Jetzt endlich kam es zu einer Entscheidung. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Zum Hintergrund: Seit dem sogenannten Vogel-Urteil des Bundesgerichtshofs darf die Verwertungsgesellschaft Wort Verleger nicht mehr pauschal an den Ausschüttungen aus Urheberrechtsabgaben beteiligen. Stattdessen können die Urheber, also die Autoren und Journalisten, nun in jedem Einzelfall selbst bestimmen, ob sie ihre Verlage an den Ausschüttungen beteiligen möchten, oder nicht. Gegen diese neue Verteilungspraxis hatte der C.H. Beck Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese wurde nun abgeschmettert.
Für die Urheber hat die Gerichtsentscheidung weitreichende Folgen: Sie dürfen sich auf eine kräftige Nachzahlung freuen! Aufgrund der unklaren Rechtssituation aufgrund der Verfassungsbeschwerde hatte die VG Wort nämlich in den letzten Jahren millionenschwere Rückstellungen gebildet.
Rückstellungen können aufgelöst werden
So hat die Verwertungsgesellschaft des Vogel-Urteils von den Verlagen zu Unrecht ausgezahlte Vergütungen zurückgefordert und Ende Dezember 2017 an die Urheber weitergeleitet. Insgesamt 175 Millionen Euro wurden damals an ca. 200.000 Urheber überwiesen. Gleichzeitig bildete die VG Wort jedoch Rückstellungen in gleicher Höhe, um Risiken abzufedern, falls die Neuverteilung aufgrund einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde hätte rückgängig gemacht werden müssen. Diese Rückstellungen können nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun aufgelöst werden und in den großen Verteilungstopf fließen.
Das Timing des Bundesverfassungsgerichts ist in diesem Fall aus Urhebersicht ideal, denn Ende Juni, Anfang Juli steht die Hauptausschüttung der VG Wort an. Ausgekehrt werden dabei nicht nur der einbehaltene „Verlegeranteil“ der vergangenen Hauptausschüttung, sondern vor allem auch die Einnahmen aus dem Jahr 2017. Und die waren üppig! So hat die Verwertungsgesellschaft mit Einnahmen in Höhe von 292,65 Mio. Euro das drittbeste Jahresergebnis ihrer Geschichte verzeichnet. Grund für das gute Ergebnis waren hauptsächlich Nachzahlungen für Mobiltelefone und Tablets (ca. 162 Mio. Euro) , die in den Jahren 2008 bis 2016 verkauft wurden.
Der jährliche Scheck der VG Wort wird für viele Urheber in diesem Sommer also deutlich üppiger als gewöhnlich ausfallen.